Erstattung der Reparaturkosten bei 130 %-Fall bei nachgewiesener Reparatur vor Ablauf der 6-Monatsfrist

Reise und Verbraucherschutz
03.06.2008874 Mal gelesen

Das Amtsgericht Leverkusen vertritt in seinem Urteil vom 29.04.2008 - Az: 21 C 15/08 - unter Berufung auf den Beschluss des OLG Celle vom 22. Januar 2008 - Az: 5 W 107/07  die Auffassung, dass der Geschädigte mit der tatsächlich durchgeführten ordnungsgemäßen und vollständigen Reparatur des Unfallschadens hinreichend Nachweis seines Willens auf Weiterbenutzung bewiesen hat, so dass der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten vor Ablauf der 6-Monatsfrist fällig ist und erstattet werden muss. Es mussen demanch nicht die vollen sechs Monate ausgenutzt werden, wie dies in der Versicherungswirtschaft angenommen wird.