Urlaub in den Osterferien – andere Länder, andere Verkehrsregeln

Urlaub in den Osterferien – andere Länder, andere Verkehrsregeln
27.03.2013444 Mal gelesen
Viele Menschen nutzen die Osterferien, um mit dem Auto in den Urlaub zu fahren. Dabei sollte bedacht werden, dass im Ausland ein anderes Verkehrsrecht gilt als hierzulande.

Wer im Ausland schon in einen Verkehrsunfall verwickelt  oder ansonsten mit dem Verkehrs-/ Ordnungswidrigkeitenrecht in Konflikt geraten war, weiß, dass das Probleme nach sich ziehen kann. Neben sprachlichen Barrieren gibt es andere Vorschriften und Rechtsfolgen sowie gravierende Unterschiede in der  Rechtsprechung.

Im Prinzip können es schon kleinere Verstöße sein, die empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. So gelten zum Beispiel in vielen Staaten eine Warnwestenpflicht, strengere Tempolimits auf Autobahnen etc.  Das Verkehrsportal www.blitzerblog.de der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte gibt viele Informationen zum Verkehrsrecht im Ausland und auch nützliche Tipps, wie man sich bei juristischen Streitigkeiten verhalten sollte.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist in der Regel die vollständige Akteneinsicht  notwendig. Die kann aber nur von einem Rechtsanwalt beantragt werden. Gerade nach einem Verkehrsunfall im Ausland sollte nichts ohne einen im Verkehrsrecht versierten Anwalt unternommen werden. Denn es gibt viele Fragen zu klären, u.a. die Schuldfrage, die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz oder ggfs. des Rücktransports nach Deutschland.

Mehr Informationen:  http://www.blitzerblog.de/themen/verkehrsrecht-ausland/

 

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

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