Alkohol und Drogen am Steuer: Schnell eine handfeste Straftat

Alkohol und Drogen am Steuer:  Schnell eine handfeste Straftat
12.03.2013428 Mal gelesen
Wer sich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, sondern er riskiert auch empfindliche Strafen oder Bußgelder.

Das Führen eines Fahrzeugs nach dem Genuss von Alkohol oder Drogen kann sogar eine Straftat darstellen.

Das Online-Portal www.blitzerblog.de beantwortet viele Fragen rund um das Thema Alkohol am Steuer und zeigt auch Möglichkeiten der Verteidigung auf. Ansatzpunkte dazu gibt es viele. So können mitunter die Messergebnisse der Atemalkoholkonzentration aufgrund unterschiedlicher Faktoren verfälscht oder ungenau sein.  Gerade im Grenzbereich zwischen relativer Fahruntüchtigkeit und absoluter Fahruntüchtigkeit kann hier eine Ungenauigkeit gravierende Auswirkungen auf die Rechtsfolgen haben. Der "Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr" kann bereits bei 0,3 Promille erfüllt sein, sofern  Ausfallerscheinungen festgestellt werden konnten  (relative Fahruntüchtigkeit);  ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration wird die absolute Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar vermutet.  

Zudem ist stets zu prüfen, ob die Formalien eingehalten worden sind. Um einen Sachverhalt abschließend zu würdigen, ist eine vollständige Einsicht in die Ermittlungsakte erforderlich.  

 

Viele weitere Informationen, rechtlichen Rat und Tipps liefert das Portal www.blitzerblog.de

 

Mehr Informationen:  http://www.blitzerblog.de/themen/alkoholdrogen-am-steuer/

 

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

Hinüberstraße 8

30175 Hannover

Tel: 0511 / 54 54 38 74

E-Mail: kanzlei@blitzerblog.de

www.blitzerblog.de