Am Steuer gilt grundsätzlich: Finger vom Handy

Am Steuer gilt grundsätzlich: Finger vom Handy
20.02.2013299 Mal gelesen
„Finger vom Handy“ steht groß auf den Plakaten, die Teil der Verkehrssicherheitskampagne „Runter vom Gas sind“. Die Kampagne hat sich thematisch geöffnet und weist neben Rasen und unangepasster Geschwindigkeit auf weitere Unfallrisiken hin.

Immer größeres Gewicht bekommt dabei die Ablenkung am Steuer, z.B. durch Mobiltelefone.

"Das Motto ,Finger vom Handy' sagt eigentlich schon alles. Während der Fahrt sollte die Konzentration dem Straßenverkehr und nicht dem Telefon gelten", so Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte. Dabei trifft es "Finger vom Handy" auch aus rechtlicher Sicht auf den Punkt. Denn das Telefon darf während der Fahrt bzw. bei laufendem Motor nicht in die Hand genommen werden. Weder zum Telefonieren, noch zum SMS schreiben bzw. lesen oder aus anderen Gründen. "Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg belegt. Das gilt übrigens auch für Radfahrer. Diesen droht immerhin ein Bußgeld in Höhe von 25,00 €. Wer während der Fahrt telefonieren möchte, braucht eine Freisprecheinrichtung. Für Kinderfahrräder gilt das jedoch nicht.", erklärt der Jurist.

Allerdings gebe es auch Fälle, in denen das Handy mit einem anderen Gerät wie z.B einem MP3-Player oder einem Diktiergerät  verwechselt wird. "Dann sollte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Viele Geräte (z.B. IPod/IPhone) lassen sich optisch kaum unterscheiden.  Auch rasieren am Steuer wäre z.B. erlaubt, telefonieren eben nicht.

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Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

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