Wer rückwärts aus einer Parkbucht fährt, haftet beim Schadensfall alleine

Wer rückwärts aus einer Parkbucht fährt, haftet beim Schadensfall alleine
01.02.2013274 Mal gelesen
Wer unachtsam aus einer Parkbucht rückwärts ausparkt muss bei einem Unfall alle Kosten selbst tragen, dass erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Wer unachtsam aus einer Parkbucht rückwärts ausparkt muss bei einem Unfall alle Kosten selbst tragen, dass erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Das Gericht verhandelte einen Fall, bei dem Ein Autofahrer beim rückwärts Ausparken eine anderes Auto beschädigt hat, die Richter sahen die Sache ganz klar. Derjenige, der sich in den fahrenden Verkehr einordnen will, muss besondere Vorsicht walten lassen. Vor allem, wenn man dies dann auch noch Rückwärts tut. Zugunsten des Unfallgegners kann man davon ausgehen, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre und deshalb muss der Unfallverursacher den Schaden allein bezahlen.

 

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