Tempolimit auf Autobahnen

Tempolimit auf Autobahnen
15.01.2013342 Mal gelesen
Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Das wurde jetzt auch beim Plasberg-Talk „Hart aber fair“ in der ARD deutlich. Besonders am Tempolimit auf Autobahnen scheiden sich die Geister. Dort schwanken die Argumente zwischen „Freiheit“ und rigorosen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Fakt ist aber auf jeden Fall: "Auch auf Autobahnen gibt es häufig Tempolimits. Wer hier mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, muss mit entsprechenden Strafen rechnen", so Rechtsanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.

Egal ob in der Ortschaft, auf Land- und Bundesstraßen oder auf der Autobahn - wer schneller unterwegs ist als erlaubt und erwischt wird, muss mit einer entsprechenden Strafe rechnen. "Das reicht von einem Bußgeld, über Punkte im Zentralregister bis hin zum Fahrverbot", erklärt Rechtsanwalt Lüdecke. Entscheidend für das Strafmaß  ist unter anderem, wie deutlich die Geschwindigkeitsüberschreitung ist.

Selbst wenn auf Autobahnen kein Tempolimit gilt, darf übrigens nicht einfach nach Herzenslust aufs Gaspedal getreten werden. "Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden, ebenso wenig darf zu dicht aufgefahren oder gedrängelt werden", stellt Rechtsanwalt Lüdecke klar. "Betrachten wir mal einen Extremfall - wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als ein Zehntel des halben Tachowerts beträgt, drohen beispielsweise 400 Euro Bußgeld, 4 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 3 Monaten.", erklärt der Jurist.

Allerdings können sowohl bei Geschwindigkeitsverstößen, als auch bei Abstandsverstößen, die Messungen fehlerhaft sein. "Die technischen Geräte können nicht ordnungsgemäß funktionieren, nicht mehr geeicht gewesen oder falsch bedient worden sein. Das alles wären Ansatzpunkte für die Verteidigung", so Rechtsanwalt Lüdecke. Für eine effiziente Verteidigung ist auf jeden Fall Akteneinsicht erforderlich, die nur von einem Rechtsanwalt beantragt werden kann.

Rechtlichen Rat finden Verkehrsteilnehmer hier: www.blitzerblog.de

 

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

Hinüberstraße 8

30175 Hannover

Tel: 0511 / 54 54 38 74

E-Mail: kanzlei@blitzerblog.de

www.blitzerblog.de