Wenn der Urlaub keinen Spaß macht...

Reise und Verbraucherschutz
21.08.20071145 Mal gelesen

Nicht immer bedeutet Reisen Erholung pur und nicht gegen alles kann man sich versichern. Hinsichtlich der Reiserücktrittsversicherung ist zu beachten, dass diese nach dem Check-in erlischt. Das bedeutet, dass Reisende bei einem so genannten Vorabend-Check in der Nacht vor Reiseantritt nicht mehr versichert sind! Die Liste der möglichen Reisemängel ist lang, von der schlechten Zimmerausstattung bis zur minderwertigen Hotelanlage, Sicherheitsmängeln, fehlendem Service, mangelnder Hygiene, schlechtem Essen, Lärm etc. Ausschlaggebend ist immer das, was einem zuvor im Prospekt zugesagt wurde. Aber über Hygiene- oder Sicherheitsmängel kann sich kein Hotelbetreiber hinwegsetzen. Haben Sie einen Mangel festgestellt, müssen Sie diesen umgehend dem Hotelbetreiber oder Reiseleiter vor Ort melden und um Abhilfe bitten. Viele Beschwerden, wie ein Zimmer ohne den versprochenen Meerblick, lassen sich bereits direkt vor Ort z.B. durch einen Umzug in ein anderes Zimmer beheben. Falls dem Mangel nicht oder erst nach einiger Zeit abgeholfen werden konnte, kann hierfür u.U. eine Minderung bei dem Veranstalter verlangt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Mangel rechtzeitig vor Ort angezeigt wurde und dies zur späteren Vorlage bei dem Reiseveranstalter auch dokumentiert wurde. In der Regel zeigen sich die Reiseveranstalter relativ kulant bei berechtigten Beschwerden, so dass sich in den meisten Fällen eine außergerichtliche Beilegung anbietet.