Allein dieser Beweis überzeugte das Oberlandesgericht Köln jedoch nicht, da ein erhebliches Fehlerrisiko bei Schätzungen besteht, welche nicht ohne weiteres ausgeräumt werden kann, wenn nicht weitere Beweise hinzugezogen werden. Somit bedarf es zusätzlich einer wertenden Auseinandersetzung mit Grundlagen und Beweiswert dieser Schätzung. Es drohen andernfalls rechtsfehlerhafte Erwägungen. Auch dürfe nicht übersehen werden, dass bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ein Fahrverbot drohe, so dass es gerade deshalb einem überzeugenden Beweis bedürfe.
Folglich sah sich das Oberlandesgericht Köln unter diesen Gesichtpunkten gezwungen das angefochtene Urteil aufzuheben.
(OLG Köln, 20.03.2012)
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 505.