Lkw-Fahrer sind verpflichtet auf der Bundesautobahn einen Sicherheitsabstand von 50m einzuhalten.
An vielen Stellen in NRW finden - von Brücken herab - Videoaufnahmen statt, mit denen die sog. Lkw-Spur überwacht wird.
Dabei gibt es eine Kamera, die den Fernbereich dokumentiert und eine sog. IDENT-Kamera, die den Nahbereich dokumentiert.
Weder im Fern- noch im Nahbereich wird die fahrende Person gefilmt, bzw. kann identifiziert werden.
Für den jeweiligen Betroffenen bedeutet das natürlich, dass er zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf schweigen muss!
Das Gericht muss dann seine Identität als Fahrer feststellen.
Wenn Sie glauben, dass man dies auf Grund der Daten aus dem digitalen Tachographen könne - immerhin wird dort ja angezeigt, wessen Fahrerkarte zum Tatzeitpunkt benutzt worden ist - der irrt. Denn diese Daten sagen nur aus, dass die jeweilige Fahrerkarte benutzt worden ist, nicht aber, dass der Betroffene auch tatsächlich gefahren ist.
Die
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