Teilnahme an Aufbauseminar - kein Fahrverbot?

Reise und Verbraucherschutz
13.01.2011969 Mal gelesen

Ein Weg, bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren das drohende Fahrverbot zu vermeiden, könnte in Zukunft die Teilnahme an einem Aufbauseminar sein. Das Amtsgericht Miesbach (Az. 1 OWi 57 Js 26159/10) hat kürzlich entschieden, dass gegen den Betroffenen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kein Fahrverbot verhängt werden muss, wenn er die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachweist.

Dem Betroffenen in dem Verfahren wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h vorgeworfen. Da er bereits frühere Geschwindigkeitsverstöße begangen hatte, wurde im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängt. Der Betroffene legte Einspruch ein und nahm an einem Aufbauseminar teil. Dabei handelte es sich um ein sogenanntes ASP Seminar, ein Aufbauseminar für Punkteauffällige.

Der Betroffene legte die Bescheinigung über die Teilnahme dem Gericht vor. Das Gericht kam dann zu dem Ergebnis, dass es der Warnfunktion eines Fahrverbotes nun nicht mehr bedürfe.

Bei dem Urteil des AG Miesbach handelt es sich zwar um eine Entscheidung, die für andere Verfahren keine Bindungswirkung entfaltet, dennoch sollte sie bei der Verteidigung im Hinterkopf behalten werden. Durch Kontakt zu dem zuständigen Bußgeldrichter wird sich herausfinden lassen, ob die Teilnahme an einem Aufbauseminar die Verhängung eines Fahrverbotes verhindern kann.

   

Ihre

Alexandra Braun

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