Kfz Steuer nicht bezahlt - Stillegung durch Zulassungsbehörde droht

Reise und Verbraucherschutz
12.01.20111457 Mal gelesen
Zu Jahresbeginn wird regelmäßig die Kfz-Steuer fällig. Wer diese nicht zahlt, läuft Gefahr, dass sein Auto stillgelegt wird. Die Zulassungsstelle muss das Auto ohne weitere Nachprüfung des Falls stilllegen, wenn ein Autohalter nach Angaben des Finanzamtes die Kfz-Steuer nicht bezahlt hat. Das entschied das VG Saarlouis am 24. Februar 2010 (AZ: 10 K 686/09).

Ein Autohalter hatte über 400 Euro an Kfz-Steuern nicht gezahlt. Als er diese Schulden trotz mehrfacher Aufforderung des Finanzamtes nicht beglich, beantragte das Finanzamt bei der Zulassungsstelle, das Fahrzeug abzumelden. Die Zulassungsbehörde forderte den Halter daraufhin auf, die Kennzeichenschilder zur Entstempelung und gleichzeitig die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Eintragung der Außerbetriebsetzung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorzulegen. Für den Fall, dass der Halter dies nicht befolge, drohte die Behörde die Stilllegung des Fahrzeugs an. Der Kfz-Halter war der Meinung, die Kfz-Steuerforderung sei dem Grunde und der Höhe nach nicht korrekt, weswegen er nicht gezahlt habe. Das Gericht wies die Klage des Mannes ab. Die Zulassungsbehörde müsse auf Antrag der zuständigen Finanzbehörde ein Fahrzeug abmelden, wenn die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt worden sei. Entgegen der Auffassung des Klägers komme es nicht darauf an, ob die Kfz-Steuerforderung des Finanzamtes dem Grunde und der Höhe nach zutreffend sei. Die Kfz-Steuerforderung prüfe das Finanzamt - nicht die Zulassungsbehörde. Gegen die Entscheidung des Finanzamts könne der Mann beim Finanzgericht klagen.