Winterreifenpflicht – Gibt es in Deutschland – jetzt doch, Verkehrsrecht aktuell, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:

Winterreifenpflicht – Gibt es in Deutschland – jetzt doch, Verkehrsrecht aktuell, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:
29.11.20101416 Mal gelesen
Bislang gab es keine echte Winterreifenpflicht in Deutschland. Mit der dieser Tage beschlossenen und bereits durch den Bundesrat bestätigten Änderung des § 2 Absatz 3a StVO, der nunmehr die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen bestimmt, kann es teuer werden.

Es gibt kein festes Datum, bis zu dem die Bereifung für die kalte Jahreszeit vorgeschrieben ist. Nach dem Gesetz sind winterliche Straßenzustände gemeint, also Schnee- und Eisglätte. Es geht hier nur um die tatsächlichen Verhältnisse. Es gibt keine fixe Winterzeit. So kann jeder Autobesitzer, zumindest theoretisch, im Januar an schnee- und eisfreien Tagen und bei  Temperaturen um 10° C und mehr auch immer noch mit Sommerreifen fahren. Allerdings kostet es bereits 40 Euro, die falschen - also nicht mit dem M S - Zeichen gekennzeichneten - Reifen spazieren zu fahren. Wird das Auto wegen der Bereifung zum Hindernis für Dritte, ist ein Busgeld i.H.v. € 80,- und ein Punkt verwirkt. Verursacht ein mit Sommerreifen bereiftes KFZ einen Unfall, stellt sich das Problem, wie reagiert die Versicherung. Klar ist, der Haftpflichtschutz wird in jedem Fall bestehen bleiben müssen. Kasko- und Eigenschaden können jedoch möglicherweise mit Erfolg von der Versicherung ausgeschlagen oder stark minimiert werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, bei winterlichen Witterungsbedingungen nur und ausschließlich auf Winterreifen ein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen. Wer wenig fährt oder nicht umrüsten will, für den sind öffentliche Verkehrsmittel die probate Lösung.

Durchmogeln - der Versuch macht wenig sinn. Allein bei einem, jedenfalls bei mehreren festgestellten Verstößen ist durch die Bußgelder die Vermögenseinbusse größer, als ein Satz neuer Winterreifen, die z.B. in einer Standartgrösse für den Golf bereits im Satz ab € 150,- zu haben sind. Es muss also nicht immer die ADAC- oder Stiftung Warentest- Empfehlung sein. Halten sollte man sich aber an deren Warnungen, von billigen Fernostimporten mit gravierenden Sicherheitslücken die Finger zu lassen. Sonst kommt man trotz gesetzeskonformen Verhaltens schnell mal auf die schiefe Bahn.

 

http://www.anwaelte-giessen.de/s57/aktuelles/verkehrsrecht giessen unfall bußgeld unfallflucht.html