Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf und Richtigstellung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
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Unterlassung⛔, Gegendarstellung, Widerruf⚠️ und Richtigstellung✅ sind wichtige Rechtsmittel, wenn es zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommt.
Auskunftsersuchen im Fall Böhmermann
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Bundeskanzleramt muss Auskunftsersuchen in Sachen Böhmermann nachkommen.
12 vergebliche Gegendarstellungen
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Peter Maffay wehrt sich gegen vermeintlich unwahre Behauptungen des Spiegels.
Journalisten auf "Schwarzer Liste"
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Man sieht den Papieren an, dass sie schon durch viele Hände gegangen sind: Vieles deutet darauf hin, dass der Umgang mit der „Schwarzen Liste“ für beim G20-Gipfel unerwünschte Journalisten nicht wirklich den aktuellen Erfordernissen an Daten- und Persönlichkeitsschutz entsprach.
Erdogan legt Berufung ein
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Medienrechtler erwarten mit Spannung die Ansetzuug des Verfahrens und rechnen damit, dass das erstinstanzliche Urtel keinen Bestand haben wird.
Fotograf zahlt Schadensersatz an angeblichen Ebola-Patienten
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Das OLG Köln hat einen Fotografen zu Schadensersatz verurteilt, weil er das Foto eines angeblichen Ebolapatienten ohne dessen Zustimmung und ohne entsprechende Bitte um Verpixelung an eine Redaktion zur Veröffentlichung weitergegeben hatte (OLG Köln, Beschuss v. 02.06.2017, Az. III-1 RVs 93/17)
LG Hamburg: Zulässigkeit von identifizierender Berichterstattung über Straftäter
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Inwieweit darf die Presse in einem Beitrag über ein lange Zeit zurückliegendes Kapitalverbrechen Namen und Bild des verurteilten Mörders veröffentlichen? Mit dieser für Journalisten wichtigen Frage hat sich jetzt das Landgericht Hamburg beschäftigt.
Rechtsanwalt
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Reisegepäckverlust – Schadensersatzanspruch gegen den Luftfrachtführer
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Kommt einem Reisenden im Rahmen einer internationalen Flugbeförderung Reisegepäck abhanden, so kann sich der daraus resultierende Schadensersatzanspruch gegen den Luftfrachtführer aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) ergeben. Die Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommens setzt grundsätzlich voraus, dass Abgangs- und Bestimmungsort der Flugreise im Hoheitsgebiet zweier Vertragsstaaten gelegen sind. Maßgebliche Norm für den Schadensersatzanspruch bei Gepäckverlust ist Art. 17 Abs. 2 MÜ.