Deutsche Kunden britische Lebensversicherer wegen Brexit verunsichert

Commerzbank unterliegt auch vor dem BGH
29.10.2018107 Mal gelesen
Tausende deutscher Kunden britischer Lebensversicherungsgesellschaften, die sog. With-Profit-Produkte z.B. der Standard Life oder der Clerical Medical, abgeschlossen haben sind wegen dem bevorstehenden Brexit verunsichert.

Solche Verträge, die über den Brexit-Termin hinauslaufen (29.03.2018), drohen nichtig zu werden.

Die Standard Life hat nun aktuell betroffene Kunden angeschrieben und über ein von ihr entwickeltes Modell informiert. Lebens- oder Rentenversicherungsverträge, die deutsche Kunden mit der in Großbritannien ansässigen Standard Life Assurance Ltd. abgeschlossen haben, sollen nun auf die in Irland ansässige Standard Life International übertragen werden. Hiermit soll die störungsfreie Fortführung des Versicherungsvertrages gewährleistet sein, so die Versicherung der Versicherungsgesellschaft.

In den Unterlagen, welche die Standard Life ihren Kunden zur Verfügung gestellt hat, gesteht diese selbst ein, dass im Zuge der Übertragung eines solchen Versicherungsvertrages der Versicherungskunde sehr wahrscheinlich den Schutz durch den Entschädigungsfonds für britische Versicherer verliert, der Kunden im Falle der Insolvenz der Versicherungsgesellschaft entschädigen soll und eine 100 % Garantie gewährleistet. Ein vergleichbarer Schutz ist für in Irland ansässige Versicherungsnehmen und damit Kunden dieser Unternehmen nicht gegeben.

Zwar kommt ein eingesetzter Gutachter, der auch auf diese Problematik hinweist, zu dem Ergebnis, dass eine Insolvenz beider Gesellschaften unwahrscheinlich sei und verweist darauf, dass sicherlich im Falle der Insolvenz der Standard Life International, Irland, dieser zur Hilfe gekommen werde, so dass kein Forderungsausfall für die Versicherungskunden zu befürchten sei.

Viele Kunden sind jedoch dennoch beunruhigt und haben noch die Ereignisse, welche die Finanzkrise auslösten, nämlich die Pleite von Lehman Brothers, die gerade durch eine Verweigerung der Stützung dieser Bank kollabiert ist.

Betroffene Versicherungskunden sollten sich daher juristisch über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Insbesondere kommt im Einzelfall eine Rückabwicklung des Versicherungsvertrages in Betracht, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages nicht oder nicht zutreffend über sein Widerspruchsrecht / Rücktrittsrecht aufgeklärt worden ist. In einem solchen Fall kann im Zweifel auch nach Jahren von diesem Recht Gebrauch gemacht werden. Anleger können hierdurch nicht nur ihre Beiträge inklusive der an den Versicherungsvermittler geflossenen Provisionen verlangen, sondern auch die von der Versicherungsgesellschaft mit den Beiträgen des Kunden erzielten Gewinne.