Widerspruch bei Lebensversicherungen wie der Allianz u.a.

Personenversicherungsrecht
20.09.201852 Mal gelesen
Widerspruch von Lebensversicherungen bei der Allianz und anderen Versicherungsgesellschaften.

Viele Lebensversicherungen und Rentenversicherungen können auch heute noch widersprochen werden. Dies auch nachdem die Versicherung gekündigt oder ausgelaufen ist.

Der Widerspruch bringt in aller Regel einen deutlichen finanziellen Vorteil im Vergleich zu den vorausgesagten Renditen, dem Rückkaufswert nach einer Kündigung oder dem erhaltenen Betrag bei einem ausgelaufenen Betrag. Bei einer Rentenversicherung muss ein weiterer Vergleich mit den Sterbetafeln herangezogen werden.

Auch wenn seit dem Jahre 2014 und 2015 viele Anbieter ihre Dienste zur Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten, so muss klargestellt werden, dass die Materie in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht nach wie vor nicht einfach ist. Die Gründe sind bekannt wie z.B. die tatsächlich erzielten Renditen der Versicherer, die umfangreiche Rechtsprechung, Einwand der Verwirkung u.s.w. 

Der Verfasser hat mehr als 10.000 Belehrungen für einen Anbieter rechtlich eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund kommt der Verfasser je nach Versicherung und Abschlussjahr in aller Regel hinsichtlich der Belehrung zu einem schnellen Ergebnis, ob eine Fehlerhaftigkeit vorliegt oder nicht. Bei einzelnen Versicherungsgesellschaften ist die Belehrung fast durchgängig zwischen den Jahren 1995 und 2007 fehlerhaft. Bei anderen Versicherungen sind nur ganz bestimmte Zeiträume davon betroffen. 

Wenn z.B. wie geschehen behauptet wird, dass bei der Allianz es große Zeiträume mit fehlerhaften Belehrungen gibt, so hat dies mit der Realität sehr wenig zu tun und belegt, dass die Dienstleistungsanbieter in dem Gebiet nicht kompetent sind oder sich nicht kompetent zeigen, um möglichst viele Versicherungsnehmer anzusprechen und um Aufträge zu erhalten. Konkret wird z.B. dargelegt, dass bei der Allianz die unvollständige Aufzählung der fristauslösenden Informationen bzw. Unterlagen ein häufiger Fehler sei. In Bezug zu den betroffenen Zeiträumen entspricht eine solche Aussage gerade nicht den tatsächlichen Umständen. Dennoch gibt es auch bei Allianz wie bei jeder inländischen und ausländischen Versicherungsgesellschaft Zeiträume mit fehlerhaften Belehrungen und der Möglichkeit auch heute noch einen Widerspruch zu erklären. 

Ganz-Kolb

Rechtsanwalt