Anspruch auf Lohnfortzahlung während eines Kuraufenthalts?

Anspruch auf Lohnfortzahlung während eines Kuraufenthalts?
04.01.2016150 Mal gelesen
Unter gewissen Umständen kann ein Arbeitnehmer auch während eines Kuraufenthalts Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Allerdings gilt dies nur für medizinisch notwendige Kurmaßnahmen, nicht aber für reine Erholungskuren.

Ob ein Kuraufenthalt als Urlaub oder als krankheitsbedingte Abwesenheit zu werten ist, ist immer wieder Gegenstand betrieblicher Diskussionen.

Fakt ist: Bei einer reinen Erholungskur, die lediglich der Verbesserung des Allgemeinbefindens dient, besteht für den Arbeitnehmer kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Wird die Kur aber von der Krankenkasse oder einem sonstigen Sozialleistungsträger bewilligt, liegt eine Arbeitsverhinderung vor, die infolge einer medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erfolgt. Hier besteht für den Arbeitgeber durchaus Lohnzahlungspflicht. Allerdings muss die Kur seitens des Arbeitnehmers dann auch in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation durchgeführt werden.

Fazit: Arbeitnehmer haben auch während einer Kur einen Anspruch auf Ihren Lohn, wenn sie sich in einer von einem Sozialleistungsträger bewilligten Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge befinden.

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