Ab dem 1. Februar gilt der neue Bußgeldkatalog. Verstöße im Straßenverkehr sind dann mit deutlich höheren Bußgeldern belegt. Das wissen inzwischen die meisten Verkehrsteilnehmer. Wen ab Februar 2009 welches Bußgeld erwartet, zeigt z.B. unser Punktekatalog www.cd-anwaltskanzlei.de/informationen/bussgeldkatalog.html .
Die Verschärfung der Bußgelder trifft die Masse der Autofahrer. Sie trifft alle die ertappt werden, wenn sie zu schnell fahren, eine rote Ampel missachten, zu dicht auffahren oder trotz Genusses von Alkohol oder Einnahme von Drogen ein Kfz führen.
Wenig beachtet wird, dass mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auch der Bereich der vorsätzlich zu begehenden Zuwiderhandlungen neu geordnet wurde: Hierzu zählt nun das Überqueren eines Bahnüberganges trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke und das Durchführen illegaler Kfz-Rennen. So drohen für das Überqueren eines Bahnüberganges trotz geschlossener Schranke einem Kraftfahrzeugführer jetzt 700 ? Geldbuße statt wie zuvor 450 ?. Hinzu kommen drei Monate Fahrverbot. Ein Radfahrer oder Fußgänger muss in einem solchen Fall mit einem Bußgeld von 350 ? rechnen. Illegale Rennen stellt der neue Bußgeldkatalog mit 400 ? für Teilnehmer (bisher 150 ?) und 500 ? für Veranstalter (bisher 200 ?) unter Buße. Dies sind Erhöhungen, die deutlich über die anderen Anhebungen hinausgehen. So wurden die Geldbußen für Alkohol- und Drogentatbestände ?lediglich? verdoppelt.
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Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Mit seiner Kanzlei für Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht verteidigt er Menschen, die mit dem Verkehrsrecht in Konflikt geraten.