Tiefensees Bußgeld-Katalog zielt auf Raser, Drängler und Alkohol-Sünder

anwalt24 Fachartikel
06.06.2008970 Mal gelesen

Höhere Bußgelder minimieren die Anzahl der Verkehrssünden. An diese schichte Gleichung glaubt anscheinend der Bundesverkehrsminister. Geht es nach ihm soll ab 2009 Fehlverhalten im Straßenverkehr richtig teuer werden. So sieht es der neue Bußgeld-Katalog aus dem Hause von Verkehrsminister Tiefensee (SPD) vor, der jetzt vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Stimmt der Bundestag zu, verdoppeln sich die bisherigen Sätze zum Teil. Den Griff in den Geldbeutel müssen vor allem jene fürchten, die zu schnell unterwegs sind, gefährlich überholen, Vorfahrtsregeln und Ampeln missachten, zu dicht auffahren oder sich zu viel Alkohol gegönnt haben.  

Das Bundesverkehrsministerium möchte die Verkehrsteilnehmer mit den höheren Bußgeldern nachdrücklicher als bisher dazu anhalten, die Verkehrsvorschriften zu befolgen. Erklärtes Ziel ist vor allem, die Zahl der Unfälle auf deutschen Straßen zu senken. Kritiker indes unterstellen, dem Staat gehe es um eine schöne Einnahmequelle. Nicht verwunderlich. Schließlich wird die Melkkuh Kraftverkehr durch den Fiskus schon immer gerne hemmunslos angezapft. Um dieser Sorge den Wind aus den Segeln zu nehmen, wurde daher verlautbart, die zusätzlichen Einnahmen sollten nicht dem Bundeshaushalt zufließen, sondern zweckgebunden für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden.

Was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten. Fest stehen dürfte auf jeden Fall, dass sich die Kontrollen mehren, denn sie werden lukrativer. Lediglich die Verwarnungsgelder bei geringfügigen Ordnungswidrigigkeiten bleiben unverändert, wodurch vor allem Parksünder vor zusätzlicher Schröpfung verschont bleiben.

Besonders hart greift der so genannte Tiefensee-Katalog bei Verstößen gegen die Alkoholgrenze oder das Drogenverbot durch. Hier ist eine Verdoppelung der bisherigen Regelgeldbußen vorgesehen. Beim ersten Verstoß soll das Bußgeld von bisher 250 Euro auf 500 Euro erhöht werden, beim zweiten von 500 Euro auf 1000 Euro; und beim dritten Verstoß von bisher 750 Euro auf 1500 Euro. Beim ersten Verstoß gegen die noch recht junge Null-Promille-Regelung für Fahranfänger werden künftig 250 Euro statt bisher 125 Euro fällig. Mehr als verdoppen sollen sich die Bußgeldsätze für Teilnehmer und Veranstalter illegaler Autorennen. Außerdem ist vorgesehen, dass der für eine fahrlässige Tatbegehung bestehende Regelsatz um die hälfte erhöht wird, wenn sich herausstellt, dass ein Verkehrsverstoß vorsätzlich begangen wurde.

 

Nichts ändert sich offensichtlich an den Bedingungen, nach denen ein Fahrverbot verhängt wird und an den Punktegrenzen. Zwar wäre eine Anhebung der Bepunktung für bestimmte Verstöße oder die Herabsetzung der Fahrverbotsgrenzen wohl ein schärferes Schwert zur Durchsetzung einer verbesserten Verkehrssicherheit gewesen. Davon wären auch alle Fahrer in gleicher Weise getroffen, während höhere Bußgelder die finanzkräftigeren Autofahrer weniger schrecken. Doch haben Punkte und die damit verbundene Entziehung der Fahrerlaubnis (18-Punkte-Grenze) auch eine verfassungsrechtliche Dimension. Eingriffe in die Fahrerlaubnis berühren stark die Grundrechte der Betroffenen. Eine Verschärfung hätte hier schnell zu der Diskussion führen können, wann ein solcher Eingriff überhaupt schon zulässig ist. 

 

Einen detaillierten Überblick über die geplanten Änderungen bietet eine auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums herunterladbare pdf-Datei. Zu finden über unsere Infoseite: http://www.cd-anwaltskanzlei.de/index.php?option=com_content&task=view&id=179&Itemid=38

 

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Der Verfasser, Chritian Demuth, ist als Anwalt fast ausschließlich auf dem Gebiet des Verkehrsstraf- und Bußgeldrechts tätig.