Beseitigung des Fahrverbots

Beseitigung des Fahrverbots
24.12.2013356 Mal gelesen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten, weil Sie bspw. zu schnell gefahren sind oder den nötigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, in dem ein Fahrverbot angeordnet wurde?

Sie müssen darauf reagieren, sonst wird dieser Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie haben möglicherweise das Fahrverbot sofort anzutreten.

Fahren Sie dann nach wie vor mit dem Auto, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird zur Straftat, die mehrere Tausend Euro kosten kann.

Man muss gegen einen solchen Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen, seit Zustellung dieses Bußgeldbescheides Einspruch einlegen, sonst ist er rechtskräftig.

Damit man Sie wirklich gut und effizient verteidigen kann, sollten Sie keinerlei Angaben zur Sache bei der Polizei machen.

Wenn man Ihnen ein Lichtbild hinhält und Ihnen zu verstehen gibt, dass man Sie darauf erkennen würde, dann nehmen Sie dies zur Kenntnis und machen Sie auch dazu keine Angaben.

Auch hierzu sind Sie nicht verpflichtet.

Die Verfassung sieht vor, dass Sie sich selbst überhaupt nicht belasten müssen, damit der Staat Ihnen eine Straftat oder wie hier Ordnungswidrigkeit nachweisen kann.

Sie müssen Angaben zur Person machen und sollten auch nur diese abgeben.

Sollte dennoch die Fahrereigenschaft feststehen, bspw. weil man Sie aufgehalten hat, dann machen Sie über den Rest keinerlei Angaben zur Sache.

Lassen Sie sich von einem spezialisierten oder fachkundigen Anwalt für Ordnungswidrigkeitsrecht/Verkehrsrecht helfen. Es gibt wirklich Mittel und Wege, wie man unter bestimmten Voraussetzungen, die der Experte kennt, ein Fahrverbot ganz beseitigen oder zumindest so günstig legen kann, damit es nicht mehr ganz so schmerzhaft ist, als wie, wenn Sie es sofort antreten müssten.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt