Zu schnell gefahren? Geschwindigkeitsüberschreitung? Achtung, heute Blitzmarathon in NRW

anwalt24 Fachartikel
04.06.2013477 Mal gelesen
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden heute besonders geahndet. Wer zu schnell gefahren ist, muss mit einem Bußgeld rechnen, denn in den frühen Morgenstunden hat in NRW der vierte Blitzmarathon begonnen.

Über 3000 Beamte sind an knapp 3000 Messstellen im Einsatz. 24 Stunden lang wird verstärkt Jagd auf Temposünder gemacht. Erste Zahlen liegen bereits aus Leverkusen vor. Dort wurden 16 Autofahrer geblitzt, eine komplette Auswertung des Blitzmarathons folgt noch.

Sollten Sie heute zu schnell gefahren und geblitzt worden sein, wird Sie in den nächsten Wochen ein Anhörungsfragebogen oder Zeugenfragebogen erreichen. Aufgrund der großen Bedeutung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ist es notwendig, so früh wie möglich gegen eine potentielle Verhängung von Punkten oder eines Fahrverbots vorzugehen, ansonsten drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.


Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr stellen eine der häufigsten, wenn nicht sogar die häufigste Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Sie können für den Betroffenen deshalb von großer Bedeutung sein, da es vergleichsweise schnell zu einem Fahrverbot kommen kann. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird unterschieden zwischen einem Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft und außerhalb geschlossener Ortschaft.

Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft um bis zu 30 km/h zu schnell gefahren ist, muss mit einem Bußgeld und 3 Punkten in Flensburg rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 31 km/h drohen sehr hohe Bußgelder, bis zu 4 Punkte in Flensburg und ein bis zu 3 Monate andauerndes Fahrverbot. Geregelt wird die Vergabe der Punkte in einem Bußgeldkatalog, der bald grundlegend überarbeitet wird.

Was können wir für Sie tun, wenn Sie zu schnell gefahren sind?

Eine Studie und unsere Erfahrung zeigt, dass 85 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sind!! Warum nicht auch Ihrer? Unsere Verteidigung orientiert sich an den am häufigsten auftretenden Fehlern bei Geschwindigkeitsmessungen. Diese sind Verfahrensfehler, Verjährungsprobleme, schlechte Lichtbildaufnahmen des Betroffenen, falsch justierte bzw. fehlerhaft aufgestellte Geschwindigkeitsmessanlagen, Verstöße gegen innerdienstliche Richtlinien der Polizei, fehlende Schulungsnachweise der Messbeamten und vieles mehr..

Egal ob Sie zu schnell gefahren sind, geblitzt wurden oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt worden ist, rufen Sie uns an. Wir vertreten Sie bundesweit, unsere Nummer lautet: 0221 / 968 896 535 1 (Beratung bundesweit)