Fehlerhafter Bußgeldbescheid /Fahrverbot bei Messfehlern mit der Anlage JVC/Piller CG-P50E /Video-Verkehrsüberwachung!

anwalt24 Fachartikel
16.10.20071445 Mal gelesen

Erneut wurden fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen aufgedeckt, die zu ungerechtfertigten Vorwürfen wegen Geschwindigkeitsübertretung /zu schnellem Fahren führten.

Dieses Mal durch den Einsatz des Messgerätes JVC/Piller CG-P50 E. Dabei wird der zu überwachende Verkehr mit einer Videokamera aufgenommen und an einen Videorecorder weitergeleitet. Zwischen der Kamera und dem Videorecorder befindet sich die zwischengeschaltete Technikeinheit CG-P50 E, welche auf die übertragenen Videobilder eine Uhrzeit einblendet. Durch die angegebenen Zeiten und die auf der Fahrbahn angebrachten Referenzlinien ist nun eine Geschwindigkeits- und Abstandsermittlung möglich. Nun haben Sachverständige jedoch festgestellt, dass die Einblendung der Uhrzeit auf den Videobildern nicht durch eine in das Gerät CG-P50E eingebaute Uhr erfolgt. Vielmehr besitzt das Messgerät keine Uhr, sondern misst nur die Bilder pro Sekunde, welche die Kamera aufgenommen hat, und errechnet dann die Zeit. Dies kann jedoch zu erheblichen Messfehlern führen. Daher sollte in einem Bußgeldverfahren durch einen Sachverständigen geprüft werden, ob ein höherer Toleranzwert abzuziehen ist. Wichtig ist dies besonders bei Bußgeldbescheiden mit Fahrverbot, wenn der Betroffene auf seinen Führerschein dringend angewiesen ist.

Ihr Anwalt wird für Sie den entsprechenden Beweisantrag beantragen. Zudem kann er auch eine Einstellung des Verfahrens anregen oder zumindest die Aufhebung des Fahrverbots erreichen.

Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 - 886 81 505.