Wohnungskündigung wegen Schimmel!

anwalt24 Fachartikel
07.12.2017266 Mal gelesen
Schimmel in Mietwohnung kann Kündigung rechtfertigen!

Das Amtsgericht Saarbrücken (4 C 348/1604) hat entschieden:

Großflächiger Schimmel an den Wänden einer Mietwohnung kann eine Kündigung des Mieters rechtfertigen! In dem entschiedenen Fall hatte die Mieterin einer Eineinhalbzimmerwohnung den Mietvertrag außerordentlich gekündigt.

Großflächiger Schimmel an den Wänden kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses sein. Denn aus dem Schimmelbefall ergibt sich unter Umständen eine Gesundheitsgefährdung für die Bewohner, befand das Amtsgericht (AG) Saarbrücken (Az.: 4C 348/16 (04)).

Zur Begründung führte Sie an, dass die Einbauküche und die dahinterliegende Wand von Feuchtigkeit und Schimmel befallen sei. Auch an den Fenstern in Küche und Wohnzimmer gebe es Schimmel. Sie war der Ansicht, es bestehe eine erhebliche Gefahr für Ihre Gesundheit und für das ungeborene Kind.

Die Vermieterin wollte die Kündigung nicht akzeptieren und bestritt zudem den gesundheitsgefährdenden Schimmelbefall, der wenn überhaupt nur durch falsches Heiz- und Lüftverhalten der Mieterin entstanden sei.

Das sah das Gericht anders: Laut Gutachten liege tatsächlich großflächiger Befall mit Schimmel vor, der nicht durch das Verhalten der Mieterin entstanden sei. Daher sei die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.

Eine fristlose Kündigung mit sofortigem Auszug ist jedoch nur dann möglich, wenn die Nutzung der Wohnung unmöglich ist. Ansonsten setzt eine außerordentlich Kündigung das Setzen einer angemessenen Frist voraus, während der der Vermieter die Möglichkeit erhält, die angemahnten Mängel zu beseitigen.

Grundsätzlich ist das einfachste Mittel, um Schimmel vorzubeugen, nach wie vor ausreichendes Lüften. Denn jeder Mensch produziert Feuchtigkeit, allein durch Atmen und Duschen entstehen pro Kopf schon drei bis vier Liter Wasserdampf in der Wohnung. Und die müssen irgendwann raus

Die Kanzlei MPH Legal Services, Rechstanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Vermieter und Mieter im Rahmen von Kündigungsstreitigkeiten rund um Wohnungen und Häuser.