Mülltonnen - Wie viele muss ich als Vermieter bereitstellen?

anwalt24 Fachartikel
12.10.20171389 Mal gelesen
Es ist immer wieder das gleiche Thema – Mülltonen, die bis zum Rand gefüllt sind. In diesem Fall ist der Ärger für den Mieter meist groß. Sollte ihnen diese Situation bekannt vorkommen, sollten sie sich als Mieter an den Vermieter wenden.

Es ist immer wieder das gleiche Thema - Mülltonen, die bis zum Rand gefüllt sind. In diesem  Fall ist der Ärger für den Mieter meist groß.

Sollte ihnen diese Situation bekannt vorkommen, sollten sie sich als Mieter an den Vermieter wenden.

Der Vermieter hat nämlich grundsätzlich die Pflicht, dass ausreichend Mülltonnen vorhanden sind. Der Vermieter hat dabei die Wahl, ob er zur Abhilfe größere oder mehr Müllbehälter bereitstellt. Sollte der Mieter trotz wiederkehrend überfüllter Mülleimer keine entsprechenden Maßnahmen durchführen, so kann der Mieter eine Mietkürzung verlangen.

 

Allerdings hat dies alles natürlich auch eine gewisse Kehrseite. Denn regelmäßig müssen die Mieter anteilig für die anfallenden Betriebskosten aufkommen, wozu natürlich auch die Kosten der Müllabfuhr zählen. Die Entsorgungskosten, welche von allen Mietern über die Betriebskosten getragen werden, steigen jedoch, wenn der Vermieter größere oder mehrere Abfalleimer bereitstellt.

 

Sie suchen einen Rechtsanwalt Wiesbaden? Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät  Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Zuständig in der Kanzlei Wiesbaden in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

 

Es ist immer wieder das gleiche Thema - Mülltonen, die bis zum Rand gefüllt sind. In diesem  Fall ist der Ärger für den Mieter meist groß.

Sollte ihnen diese Situation bekannt vorkommen, sollten sie sich als Mieter an den Vermieter wenden.

Der Vermieter hat nämlich grundsätzlich die Pflicht, dass ausreichend Mülltonnen vorhanden sind. Der Vermieter hat dabei die Wahl, ob er zur Abhilfe größere oder mehr Müllbehälter bereitstellt. Sollte der Mieter trotz wiederkehrend überfüllter Mülleimer keine entsprechenden Maßnahmen durchführen, so kann der Mieter eine Mietkürzung verlangen.

 

Allerdings hat dies alles natürlich auch eine gewisse Kehrseite. Denn regelmäßig müssen die Mieter anteilig für die anfallenden Betriebskosten aufkommen, wozu natürlich auch die Kosten der Müllabfuhr zählen. Die Entsorgungskosten, welche von allen Mietern über die Betriebskosten getragen werden, steigen jedoch, wenn der Vermieter größere oder mehrere Abfalleimer bereitstellt.

 

Sie suchen einen Rechtsanwalt Wiesbaden? Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät  Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Zuständig in der Kanzlei Wiesbaden in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.