Mietrecht: Begründung einer Mieterhöhung durch ein „Typengutachten“ über vergleichbare Wohnungen. GARCHOW NEGIZ KUHLMANN & COLLEGEN - Rechtsanwälte Düsseldorf

Miete und Wohnungseigentum
28.08.20101038 Mal gelesen

Nach der hier zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es für die formellen Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber einem Wohnungsmieter ausreichend, wenn der Vermieter auf ein Sachverständigengutachten Bezug nimmt. Dieses müsse sich nicht unmittelbar auf die vertragsgegenständliche Wohnung beziehen, sondern könne sich auch auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen beziehen. Der Bundesgerichtshof führt mit Urteil vom 19.05.2010 AZ VIII ZR 122/09aus, dass mit dem gesetzlichen Begründungserfordernis eines Mieterhöhungsverlangens dem Mieter die Tatsachen mitgeteilt werden sollen, welche er zur Prüfung einer vom Vermieter begehrten Mieterhöhung benötigt. Auch bei der Beifügung eines sog. Typengutachtens, welches sich nicht auf die konkrete Wohnung bezieht, sei die Begründungspflicht des Vermieters erfüllt, wenn der Sachverständige eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete trifft und die zu beurteilende Wohnung in das ortsübliche Preisgefüge einzuordnen ist.

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