2014: Die wichtigsten Urteile!

2014: Die wichtigsten Urteile!
09.12.2014309 Mal gelesen
Im Jahr 2014 haben gab es viele wichtige Urteile aus unterschiedlichen Rechtsgebieten, die im Alltag von großer Bedeutung sind. So zum Beispiel zum Thema Urlaubstage und Mietrecht. Doch welche sind das konkret und was bedeutet sie im Alltag?

Urlaubstage

  • Die Urlaubstage sind vom Arbeitgeber beim Ausscheiden der Firma in bar an den Arbeitnehmer zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer wegen einer längeren Krankheit keinen Urlaub nehmen konnte. Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter gestorben ist. Denn sein Anspruch geht dann auf seine Erben über.

Arbeitsrecht

  • Das Finanzamt hat ein Arbeitszimmer auch dann anzuerkennen, wenn es nicht direkt mit der Wohnung verbunden ist, aber "in die häusliche Sphäre", fällt. Zum Beispiel einer getrennten Dachgeschosswohnung, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Mietrecht

  • Eine Wohnung darf wegen Eigenbedarfs vom Vermieter gekündigt werden, auch wenn er die Räume nicht selber als Hauptwohnsitz nutzen will, sondern für einen nahen Angehörigen.
  •  Während des Mietverhältnisses darf sich ein Vermieter nicht an der Kaution bedienen. Denn die gezahlte Sicherheitsleistung hat zu Beginn der Mietzeit "Treuhandcharakter".

Reiserecht

  • Neben dem Flugpreis ist es Fluggesellschaften erlaubt, eine Gebühr für Gepäckstücke von ihren Kunden zu verlange.

Internet Bewertungen

  • Anonyme Bewertungen müssen sich Ärzte im Internet gefallen lassen. Kommentare sowie Vergabe der Noten 1 - 6 sind zulässig. Handelt er sich aber um eine Falschbehauptung ist dies nicht zulässig.

Verkehrsrecht

  • Wird ein Auto in einem Halteverbot abgestellt und abgeschleppt, muss der Autofahrer nicht jede Gebühr vom Abschlepp-Unternehmen akzeptieren. Nur die Kosten vom Abschleppvorgang müssen gezahlt werden.

Schadensersatz

  • Bietet jemand sein PKW zum Verkaufen in Ebay an für einen Einstiegspreis von einem Euro, darf er sein Angebot nicht mehr zurückziehen, denn sonst macht er sich schadenersatzpflichtig.

Telefon/Mobil

  • Für eine Sim-Karte darf ein Mobilfunkunternehmen kein Pfand verlange. Auch für die Übersendung der Briefe darf eine Rechnung von 1,50 € nicht berechnet werden.