Mietrecht: Unwirksamkeit "isolierter" Endrenovierungsklausel - Neueste Rechtsprechung des BGH

Miete und Wohnungseigentum
01.02.20081064 Mal gelesen

Seit einigen Jahren ergehen rund um das Thema "Schönheitsreparaturen" in (Standard-) Mietverträgen immer wieder neue Entscheidungen. Grundtendenz ist dabei, dass die meisten Klauseln, die dem Mieter Schönheitsreparaturen während oder am Ende des Mietverhältnisses aufbürden, nichtig sind - mit der Folge, dass der Mieter trotz entsprechender Klausel im Mietvertrag die Reparaturen nicht durchführen muss.

In der neuesten Entscheidung zu diesem Thema hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden, dass sog. "isolierte" Endrenovierungsklauseln nichtig sind. Dies betrifft Vertragsklauseln, die den Mieter verpflichten, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen renoviert an den Vermieter zu übergeben. Solche Klauseln sind nach der neuesten Rechtsprechung unwirksam.

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RA MAXIMILIAN KOCH
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