Lärmender Mieter muss Mietminderung anderer Mieter ersetzen

Miete und Wohnungseigentum
22.03.2012625 Mal gelesen
Führt ruhestörender Lärm eines Mieters dazu, dass andere Mieter die Miete kürzen, muss der Ruhestörer dem Vermieter diesen Verlust ersetzen. Das entschied das Amtsgericht Bremen bereits Im Jahr 2011 (AZ: 17 C 105/10).

Der Bewohner einer Mietwohnung belästigte seine Nachbarn massiv durch ruhestörenden Lärm. Dazu gehörten Randalieren und Geschrei, Türknallen und extrem laute Musik auch zu Ruhezeiten. Die anderen Mietparteien kürzten schließlich die Miete um 20 Prozent. Die Vermieterin kündigte daraufhin dem Mieter und verklagte ihn, die von den Mietern einbehaltenen Beträge zu ersetzen.

Mit Erfolg. Die Vermieterin habe Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Mietzahlungen, entschieden die Richter.Der Mieter habe die sich aus dem Mietvertrag ergebende Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören, verletzt. Die Mitbewohnter hätten nach § 536 BGB ein Recht auf Mietminderung gehabt. Dadurch verlor der Mieter Gewinne im Sinne des § 252 BGB, die ihm nunmehr zu ersetzen sein.

Daher beachten:Lärmbelästigung und Ruhestörung können für den störenden Mieter deshalb doppelt teuer werden:Sie riskieren eine (fristlose) Kündigung ihres  Mietverhältnisses und müssen dem Vermieter gegebenenfalls auch noch den Mietausfall bei anderen Mietverhältnissen ersetzen.