Ärger mit der Schüssel geklärt – Mietrechtsexpertin Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:

Miete und Wohnungseigentum
18.05.20071378 Mal gelesen

Der Bundesgerichtshof stärkt mit seiner neuen Entscheidung die Rechte von Mietern, die eine Satellitenschüssel aufstellen wollen. Nach Auffassung der Richter kann der Vermieter nicht generell das Anbringen von Parabolantennen untersagen.

Eine Klausel im Mietvertrag, nach der dies unter Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss ausnahmslos verboten wird, ist  unwirksam.

Außerdem ist nunmehr das Aufstellen solcher Schüsseln auf dem eigenen Balkon generell erlaubt, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird. (Az VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007).

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