Urteil des BGH vom 08.12.2010 - XII ZR 86/09 - zur vorzeitigen Nutzungsaufgabe einer Mietwohnung

Miete und Wohnungseigentum
20.07.2011996 Mal gelesen
Der BGH hat am 08.12.2010 entschieden, dass bei einer vorzeitigen Nutzungsaufgabe der Mieträume eine Vereinbarung hinsichtlich der Rechtsfolgen der Rückgabe als einverständliche Vertragsaufhebung zu deuten sei.

Dabei stellt der BGH nicht darauf ab, ob die Parteien im Rahmen ihrer Vereinbarung eine Vertragsaufhebung oder eine Beendigung des Mietvertrages zum Ausdruck gebracht haben oder nicht. Eine Auslegung dahingehend, dass eine Neuregelung der mietvertraglichen Pflichten unter der Voraussetzung, dass das Mietverhältnis weiterhin bestehen solle, scheide demnach aus. Im streitigen Fall trafen die Parteien zugleich Absprachen hinsichtlich der Schönheitsreparaturen, Schadensersatzforderung wegen Wasserschäden, Betriebskosten- und Kautionsabrechnung. Zuletzt wurde eine Vertragsklausel eingebunden, die den Bestand weiterer Forderungen ausschloss. All diese Vereinbarungen ließen nach der Ansicht des BGH schlussfolgern, dass die Parteien die Aufhebung des Mietvertrages  wollten.

 

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