Google Bewertung und Eintrag löschen – Fachanwalt hilft

Google Bewertung und Eintrag löschen – Fachanwalt hilft
10.03.2016151 Mal gelesen
Unternehmen, die negative Google Bewertungen erhalten haben, sollten zunächst prüfen lassen, ob die Einträge und Bewertungen rechtswidrig sind. Ist dies der Fall, dann besteht ein Rechtsanspruch auf Löschung der Bewertungen und Einträge.

Immer mehr Unternehmen wollen Google Bewertungen und Einträge löschen lassen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Die Google Bewertungen werden top-gelistet in den Suchergebnissen der Google-Suchmaschine. Der Betrachter bekommt diese Bewertungen meist vor allen anderen Suchergebnissen präsentiert - vor der Unternehmenshomepage. Die hat fatale Folgen, wenn die Google Bewertungen und Einträge negativ sind.

Wer kann Google Bewertungen und Einträge abgeben?

Unternehmen können von Jedermann, der Inhaber eines Google Kontos ist, bewertet werden. Die Google Bewertungen können in Textform abgegeben werden oder als reine Sternebewertungen. Eine Kombination ist ebenfalls möglich.

Diese Google Bewertungen sind für Jedermann sichtbar und erscheinen in den Google-Suchergebnissen ganz oben - auffällig mit Anzeige der Sterne in gelber Farbe und dem Schnitt der Bewertungen.

Negative Google Bewertungen werden für Unternehmen daher zu einer großen Herausforderung, da die meisten Menschen die Google-Suchmaschine nutzen und sich von den Bewertungen beeinflussen lassen. Umsatzeinbußen sind daher vorprogrammiert, wenn es zu schlechten Google-Einträgen kommt.

Negativer Google Eintrag - was tun?

Unternehmen, die negative Google Bewertungen erhalten haben, sollten zunächst prüfen lassen, ob die Einträge und Bewertungen rechtswidrig sind. Ist dies der Fall, dann besteht ein Rechtsanspruch auf Löschung der Bewertungen und Einträge.

Google Bewertungen und Einträge sind rechtswidrig, wenn falsche Tatsachen behauptet oder Schmähkritiken verbreitet werden.

Beispiel für falsche Tatsachenbehauptungen:

  • "Das Unternehmen zahlt Löhne unter Tarif"
  • "Die Büros haben keine Fenster"
  • "es gibt keine Mittagspause"
  • "es gibt keinen Betriebsrat"
  • "die Computer und Arbeitsmaterialien sind absolut veraltet"
  • "Der Chef ist benachteiligt Ausländer, Frauen, Behinderte"

Eine Schmähkritik und damit eine unzulässige Bewertung liegen vor, wenn es nicht um die Wiedergabe einer sachlichen Bewertung geht, sondern einzig um die Herabsetzung des Unternehmens und des Inhabers. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Äußerungen beleidigend sind.

Beispiele für Schmähkritik:

  • "Der Chef ist ein
    • Folterknecht
    • KZ-Aufseher
    • Allergrößte Pfeife
    • Sklavenhalter
    • Halsabschneider
    • Faschist

Google Bewertung löschen lassen

Liegt eine negative Google Bewertung vor, die falsche Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthält, sollte Google über diesen Zustand in Kenntnis gesetzt und zur Löschung bzw. Entfernung der rechtswidrigen Passagen aufgefordert werden. Google sollte eine Frist gesetzt werden innerhalb derer die Löschung vorzunehmen ist. Eine dreiwöchige Frist sollte ausreichend sein.

Google Bewertung - Löschung förmlich durchsetzen

Folgt Google der Aufforderung zur Löschung nicht, obwohl ein Rechtsanspruch besteht, sollte mit einem Fachanwalt für Medienrecht besprochen werden, ob eine Abmahnung Sinn macht oder ob gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Google kann in Deutschland verklagt werden. Rechtschutzversicherungen können die Kosten für den Rechtsbeistand übernehmen. Hier sollten sich die betroffenen Unternehmen im Vorfeld informieren.

Zuständig für Reputationsschutz im Internet ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Karsten Gulden, LL.M.

Urheberrecht . Markenrecht . Medienrecht . Persönlichkeitsrecht . Der gute Ruf des Unternehmens

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Siehe auch Erfahrungsberichte von Mandanten über gulden röttger | rechtsanwälte:

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Weitere Informationen zu Google Bewertungen

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