Kinderpornos: Bundesweite Operation "Himmel" in der Kritik wegen massenhafter Ermittlungs- und Strafverfahren / Medienstrafrecht

Medien- und Presserecht
06.03.20092509 Mal gelesen

Im letzten Jahr wurde eine bundesweite Ermittlung gegen vermeintliche Nutzer von Kinderpornografie im Internet in die Wege geleitet, in deren Rahmen 12.000! Verdächtige ermittelt wurden. Die Empörung war groß, als dies gegen Ende des letzten Jahres bekannt wurde. Nun folgte allerdings die Ernüchterung, da ein Vielzahl der Verfahren sofort wieder eingestellt wurden. Dies ging kanzleiintern mitunter soweit, dass oftmals seitens der Staatsanwaltschaft der Einstellungsbeschluss erfolgte, bevor Akteneinsicht erlangt werden konnte. Grund hierfür war eine nicht lückenlose Geheimhaltung der Operation, so dass Beweismittel frühzeitig beseitigt werden konnten.

Auf der anderen Seite erscheint die Anzahl von 12.000 Verdächtigen ungewöhnlich hoch. Dies erklärt sich allerdings aus ganz banalen Gründen. Die Fahnder hatten zwei Domains im Visier, von denen die Bilder angeboten wurden. Insgesamt bildeten 500 Abbildungen die Grundlage für die Ermittlungen der Operation "Himmel". Allerdings befanden sich lediglich eine handvoll kinderpornografischer Bilder im juristischen Sinne darunter. Formal juristisch betrachtet sind sog. Posing-Bilder nicht zwingend als Kinderpornografie einzustufen. Posing Bilder sind Nacktaufnahmen oder Abbildungen von Kindern in aufreisserischer Art ( vgl. BGH, Az. 4 StR 570/05). Dies soll sich in Zukunft ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits im Bundestag vor.

Allerdings stufen die Ermittler aktuell die Bilder unterschiedlich ein, was zu einer undurchsichtigen Handhabung der Ermittlungsverfahren führt und letztlich zu unterschiedlichen Bestrafungen gleichen Handelns! Dies verstößt gegen unsere Verfassungsprinzipien.

In jedem Fall sollte im Rahmen der Verteidigung durch einen Strafverteidiger sowohl eine Hausdurchsuchung als auch das folgende Verfahren kritisch beäugt werden, da die Eingriffe und Folgen fundamental sein können.

RA K.Gulden, LL.M (Medienrecht)

Links:

www.die-abmahnung.info

www.ggr-rechtsanwaelte.de