Die Medienkanzlei - Urheberrecht

Die Medienkanzlei - Urheberrecht
07.02.2012354 Mal gelesen
Der Tätigkeitsbereich einer Medienkanzlei erstreckt sich schwerpunktmäßig auf die Gebiete des Medienrechts, Urheberrechts, Markenrechts und Wettbewerbsrechts im medialen Sektor.

Hauptsächlich beschäftigen sich deren Anwälte mit Fällen, die sich auf alle Fragen der spezifischen Fachbereiche beziehen. Da es sich zum Teil um rechtsgebietsübergreifende Materien handelt, mit denen die Anwälte konfrontiert werden, ist eine spezielle Kenntnis dieser Materien unerlässlich. Die Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht ist ein objektives Gütesiegel und bietet Gewähr für eine professionelle Rechtsberatung.

Kanzlei für Urheberrecht:

Eine Medienkanzlei ist immer auch eine Kanzlei, die sich mit dem Urheberrecht beschäftigt. Das Urheberrecht befasst sich hauptsächlich mit den subjektiven und absoluten Rechten zum Schutze des geistigen Eigentums.
Dadurch werden die Rechte des Urhebers an seinem Werk geschützt und der Umfang, der Inhalt, die Folgen der Verletzung und die Übertragbarkeit von Urheberrechten geregelt.
Die grundlegenden Regelungen lassen sich vor allem aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG), dem Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und dem Verlagsgesetz (VerlG) entnehmen.
Das Urhebergesetz stellt das Gegenstück zum gewerblichen Rechtsschutz dar, der z.B. im Patent- oder Markengesetz geregelt ist.
Durch das Urhebergesetz wird das sog. geistige Eigentum geschützt. Dies umfasst in besonderem Maße die Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft. Diese sind geschützt und fallen unter den Begriff der "geistigen Schöpfungen".
Sprachwerke, Computerprogramme und Musikwerke werden ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt. 

Besonders häufig wird eine auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Fällen aus dem Bereich der Verwertungsrechte und Urheberrechtsverletzungen beauftragt.
Gerade die Fälle aus den Bereichen der Urheberrechtsverletzungen spielen in der Praxis eine große Rolle, da diese insbesondere durch das Internet über sogenannte "File-Sharing-Tauschbörsen" tagtäglich in höchstem Maße stattfinden. 

Die Aufgabe eines Anwaltes im Urheberrecht kann darin liegen, die Rechte des Urhebers gegenüber Urheberrechtsverletzern durchzusetzen oder diejenigen, die wegen der Behauptung einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurden, zu vertreten.

Besonders die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen spielt eine große Rolle im Kanzleialltag, einer darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei.
Diese werden in der Regel mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gestellt, die eine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung beinhaltet.
Ist einem Mandanten eine solche Abmahnung zugegangen, ist es die Aufgabe des Anwalts, deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Gegenschritte einzuleiten.

Vor allem der wirtschaftliche Bezug der verschiedenen Rechtsgebiete erfordert von den in einer Medienkanzlei tätigen Anwälten nicht nur profundes juristisches Fachwissen, sondern auch weitergehende Kenntnisse im Bereich der Wirtschaft. Denn nur durch dieses Zusammenspiel ist es den Rechtsanwälten möglich, die Mandanten möglichst erfolgreich zu vertreten, weil es den Mandanten oft nicht nur vorrangig darauf ankommt, ihre Rechte in irgendeiner Art und Weise durchzusetzen, sondern in einem ökonomischen Maß.

Auch der häufig bestehende internationale Bezug, fordert eine ständige Fort- und Weiterbildung des juristischen Handwerkszeugs, denn besonders durch den Einfluss der EU ist die Kenntnis der spezifischen Regelungen unumgänglich und für die korrekte Rechtsanwendung unerlässlich.

Nicht zuletzt ist die Einbeziehung des Internets mit all seinen Möglichkeiten selbstverständlich und erfordert eine enorme technische Infrastruktur, die "klassischen Kanzleien" in der Regel fremd sind.

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