Mediationsgesetz - erste Lesung im Bundestag

Mediation und Streitschlichtung
28.04.20111018 Mal gelesen
In der ersten Lesung im Bundestag ist der Entwurf des Mediationsgesetzes im April besprochen worden.

Die Lesung fand am 14. April 2011 statt. Sowohl die Opposition als auch die Unionsfraktion kritisierten an dem Entwurf, dass darin keine klaren Aus- und Weiterbildungsregeln für Mediatoren enthalten sind. Zudem wurde bemängelt, dass der Gesetzesentwurf die gerichtliche Mediation privilegiert - dies laufe der Absicht der Entlastung der Gerichte zuwider. Hier finden Sie weitere Einzelheiten zu der ersten Lesung am 14. April 2011.

Berechtigte Kritik in der ersten Lesung

Die Kritik ist in sämtlicher Hinsicht berechtigt, wünschenswert wäre eine Änderung des Entwurfes unter Berücksichtigung der Stärkung der außergerichtlichen Mediation und expliziter eindeutiger Aus- und Weiterbildungsregeln für Mediatoren.

Umsetzung der EU-Richtlinie

Mit dem Mediationsgesetz muss bis 20. Mai 2011 eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden: Es handelt sich dabei um die europäische Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen. Bisher ist Mediation in Deutschland weitgehend gesetzlich ungeregelt.

Was ist überhaupt Mediation?

"Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben", heißt es in § 1  Absatz 1 des Entwurfes des Mediationsgesetzes. Mit anderen Worten: Wer einen Konflikt in einer Mediation bearbeiten will, lässt nicht den Richter in einem Urteil entscheiden. Stattdessen wird der Konflikt eigenverantwortlich in einem angeleiteten Verfahren - der Mediation - geklärt.

Wirtschaftsmediation gibt es zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • bei wirtschaftlichen Konflikten, zum Beispiel bei der Auflösung einer Firma, bei Konflikten zwischen Gläubigern und Schuldnern,
  • bei Auseinandersetzungen von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts,
  • bei medienrechtlichen Konflikten und Streitigkeiten in der Medienbranchen,
  • bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und Mitarbeiterkonflikten.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80