Auch eine Abmahnung der Honda Motor Corporation Ltd. über die Kanzlei Mitscherlich erhalten? Ich berate Sie.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
05.06.201934 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Honda Motor Corporation Ltd. über die Kanzlei Mitscherlich zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin dem Honda-Konzern angehört und Inhaberin verschiedenster Markenrechte an der Marke "Honda" ist. In diesem Zusammenhang wird auf verschiedene Marken verwiesen.

Unter Verweis auf die Angebote des Abgemahnten im Internet wird im Weiteren der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Des Weiteren werden gegenüber dem Abgemahnten Ansprüche auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Belegvorlage, Schadenersatz, Kostenerstattung, Vernichtung sowie Rückruf und Entfernung der kennzeichenverletzenden Gegenstände aus den Vertriebswegen geltend gemacht.

 

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Da bei einer markenrechtlichen Abmahnung wie im vorliegenden Fall sehr kurzfristig umfangreiche Maßnahmen veranlasst werden müssen, sollten Sie schnell reagieren.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Honda Motor Corporation Ltd. über die Kanzlei Mitscherlich erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über facebook mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke

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