Auch eine Abmahnung der EBARA Pumps Europe S.p.A. über die Heinrich Partner Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

12.09.2017112 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Heinrich Partner Rechtsanwälte für die EBARA Pumps Europe S.p.A., Zweigniederlassung Deutschland zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

 

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass sich die Abmahnerin mit der Herstellung und dem Vertrieb von Pumpen und Systemen für industrielle und haustechnische Anwendungen beschäftigt und einer der führenden Anbieter in diesem Marktbereich ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin ihre Produkte zum einen unter der Marke "EBARA" und zum anderen unter der Marke "NOWAX" vertreibt. Für die unter diesen Marken vertriebenen Produkte verwende die Abmahnerin außerdem jeweils unterschiedliche Modellbezeichnungen. Sodann wird darauf hingewiesen, dass die Marke EBARA für die Muttergesellschaft der Abmahnerin umfassend markenrechtlich geschützt sei. In diesem Zusammenhang wird auf die Marke zur Registernummer DD642304 verwiesen. Ein Registerauszug ist dem Abmahnschreiben in der Anlage beigefügt. Die Markeninhaberin habe die Abmahnerin ermächtigt, die Rechte aus der Marke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen.

Unter Verweis auf Angebote auf der Online-Verkaufsplattform Amazon wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte Pumpen der Abmahnerin anbiete, wobei er die Marke EBARA in unberechtigter Weise verwende und gleichzeitig eine irreführende Modellbezeichnung verwende. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den beworbenen Pumpen um Pumpen handele, die von der Abmahnerin nicht unter der Marke EBARA sondern unter der Marke NOWAX in Verkehr gebracht worden sind. Darüber hinaus vertreibe die Abmahnerin die Pumpen unter der Marke EBARA auch nicht mit der von dem Abgemahnten verwendeten Modellbezeichnung.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen und einer Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro eine Verpflichtung zur Auskunfterteilung, ein Anerkenntnis der Schadenersatzpflicht dem Grunde nach und eine Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 Euro vor.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke

http://plus.google.com/ RAAndreasKempcke

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von YouTube angezeigt werden und meine personenbezogenen Daten direkt durch den Betreiber des Portals verarbeitet werden und dieser Cookies o.ä. in meinem Browser setzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.