Auch eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH über die Patent- und Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann (24IP LAW GROUP) erhalten? Ich berate Sie.

04.09.201775 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Sonnenberg Fortmann für die Schmidt Spiele GmbH zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Schmidt Spiele GmbH Inhaberin der Europäischen Marke "Kniffel" ist (eingetragen seit dem 15.09.2009 unter der Nummer CTM008117988 mit einer Seniorität der deutschen Marke DE915549 vom 10.10.1972, für die Warenklassen 09, 16 und 28). Ein entsprechender Auszug aus der Registerdatenbank des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum ist dem Schreiben beigefügt. Unter Hinweis auf ein Angebot des Abgemahnten bei Amazon, in dem die Bezeichnung "Kniffel" eingebunden ist, wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Entwurf einer entsprechenden Erklärung ist dem Schreiben beigefügt. Dieser Entwurf sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung vor. Die Kosten werden auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro beziffert (1.531,90 Euro).

 

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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