Abmahnung s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG erhalten?

Abmahnung s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG erhalten?
30.01.2017735 Mal gelesen
Die großen Markeninhaber oder Marken dulden keinerlei Markenrechtsverletzungen und gehen dagegen sehr hart vor. Nehmen Sie solche Abmahnungen bitte unbedingt ernst. Es handelt sich dabei nicht um die sogenannte Internetabzocke, sondern um professionele Unternehmen, die mit aller Härte des Gesetzes gegen jegliche Art von Verbreitung von Fälschungen, Plagiaten oder sonstigen Fakes ihrer Marke(n) vorgehen. Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen und wissen, dass dies kein Spaß ist. Lassen Sie sich von uns helfen.

Abmahnung s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG erhalten?

Abmahnung s.Oliver

Die großen Markeninhaber oder Marken dulden keinerlei Markenrechtsverletzungen und gehen dagegen sehr hart vor. Nehmen Sie solche Abmahnungen bitte unbedingt ernst. Es handelt sich dabei nicht um die sogenannte Internetabzocke, sondern um professionele Unternehmen, die mit aller Härte des Gesetzes gegen jegliche Art von Verbreitung von Fälschungen, Plagiaten oder sonstigen Fakes ihrer Marke(n) vorgehen. Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen und wissen, dass dies kein Spaß ist. Lassen Sie sich von uns helfen.

Kostenlose Erstberatung unter Tel.: 089 / 53 51 35

1 Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Labels oder Anwaltskanzleien. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese bestens.

2 Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen! Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

3 Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge. Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Die s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG duldet vor allem keine Markenrechtsverstöße zum Nachteil ihrer Eigenmarken:

  • s.Oliver
  • S.Oliver Black Label
  • S.Oliver Red Label
  • Q/S designed by
  • Triangle by s.Oliver
  • get it on
  • s.Oliver Junior
  • s.Oliver BODY
  • s.Oliver BEACHWEAR
  • s.Oliver Accessoires

oder auch gegen ihre Lizenzlinien:

  • s.Oliver Shoes,
  • s.Oliver Eyewear
  • s.Oliver Time
  • s.Oliver Jewel
  • s.Oliver Home
  • s.Oliver Umbrellas
  • s.Oliver Garden
  • s.Oliver Toys
  • s.Oliver Fragrances

Es ist Eile geboten!

Wenn der Zoll Sie darüber benachrichtigt, dass Ihre Ware einbahlten und nicht ausgeliefert wurde und Sie diese als die Ihre identifizieren sollen, dann gilt es dringend unseren Rat einzuholen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben oder identifizieren. Die s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG könnte, wie oftmals die großen Markenlabels, einen Sperrvermerk für die Auslieferung von Ware aus dem Ausland beim Zoll hinterlegt haben, wenn auch nur der geringste Zweifel an der Echtheit der Ware besteht.

In solchen Fällen wird der Markeninhaber beziehungsweise Markenrechteinhaber vom Zoll über die Aussetzung der Ware informiert und gleichzeitg wird auch der Besteller angeschrieben.

In dieser Situation ist Eile und schnellstmögliche Reaktion angebracht. Setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung, damit wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen können.

Wir könne Ihenn nur diringend raten ein solches Schreiben des Zolls auf gar keinen Fall zu ignorieren und sofort zu handeln. Rufen Sie uns an, oder Schicken Sie uns eine e-mail, damit wir Ihren Fall ausführlich mit Ihnen besprechen können.

Die gleiche Situation besteht in denen Fällen, in denen Ihnen eBay oder Amazon mitteilt, dass Ihr Artikle wegen markenrechtlicher Bedenken gelöscht wurde. Auch hier müssen Sie sofort handeln. Rufen Sie uns auch in diesen Fällen an.

Oftmals lassen die großen Markenlables Markenrechtsverletzungen zum Nachteil ihrer Marken durch hoch zpezialisierte Großkanzleien mit sündhaft teuren Streitwerten von ? 300.000,00 bis ? 600.000,00 abmahnen. In der Regel wird es bei Erhalt einer solchen Abmahnung sehr teuer, wenn man sich nicht ebenfalls fachlich und anwaltlich beraten lässt.

Oftmals mahnen diese Markenlables aber auch selbst für ihre Eigenmarke(n) und möglicherweise auf Vereinbarung hin auch für diverse Lizenzmarken ab. Auch das kann durchaus sehr teuer werden.

Tipp:

In den beiden Fällen, in denen Sie entweder eine Nachricht vom Zoll oder von eBay beziehungsweise Amazon erhalten, haben wir die Chance, den drohenden Schaden für Sie deutlich zu reduzieren, wenn Sie sich umgehend bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne! Lassen Sie sich auf jeden Fall von uns beraten, bevor Sie irgendetwas unterschreiben oder Kontat mit dem Zoll oder einer Markenrechtskanzlei aufnehmen.

Wir werden mit Ihnen Ihren ganz konkreten Fall anhand der ganz konkreten Rechtslage und unsere Verteidigungsstrategie besprechen, wie man den Schdaen möglicherweise ganz vermeiden oder aber deutlich reduzieren könnte.

Wir sagen es jetzt ganz am Schluss ausdrücklich: "Nehmen Sie eine markenrechtliche Abmahnung oder eine Mitteilung des Zolls oder von eBay/Amazon unbedingt ernst!"

 

Drohen noch weitere Abmahnungen s.Oliver?

Vorbeugende Unterlassungserklärung  a) Wenn Sie bereits eine Abmahnung s.Oliver dafür erhalten haben, dass Sie beispielsweise gefälschte Artikel oder Zubehörteile über Ebay zum Verkauf angeboten haben sollen, aber wissen, dass Sie weitere Artikel auch bei Amazon zum Verkauf angeboten haben, dann ist damit zu rechnen, dass Ihnen weitere Abmahnungen ins Haus flattern. In diesem Falle sollten Sie schleunigst über einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben lassen und Ihre Verkaufsangebote überall dort löschen, wo Sie sie eingestellt haben. b)Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen eine sündhaft teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits mehrere tausend Euro sparen!

Schicken Sie uns einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Erstberatung per E-Mail: beratung@anwalt-abmahnung-münchen.de oder rufen Sie uns an 089 / 53 51 35

Wir wollen Ihnen helfen!

Christian Giese

Rechtsanwalt

 

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