Arbeitsplatz gekündigt - wehren Sie sich!

Kündigungsschutz Abfindung
06.10.201711 Mal gelesen
Arbeitnehmer, denen das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, sollten unbedint eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen!

Arbeitsverhältnis wegen angeblicher Schlechtleistung oder aus anderen Gründen gekündigt?

Wer an seinem Arbeitsplatz wiederholt schwerwiegende Fehler macht, muss mit einer Kündigung rechnen.

Dafür braucht der Arbeitnehmer aber Beweise: Hierauf verwies jüngst auch das Arbeitsgericht Siegburg (Az.: 3 Ca 305/17). Das Gericht hatte einen Fall zu entscheiden, wo ein KFZ-Mechaniker von seinem Arbeitgeber wegen nicht ordnungsgemäß durchgeführten Arbeiten schon dreimal abgemahnt wurde.

Als der Mechaniker dann bei einem versteckten Werkstatttest nicht alle Mängel bemerkte, kündigte der Arbeitgeber Ende 2016 das Arbeitsverhältnis. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers hatte Erfolg!

Der Arbeitgeber hatte die Schlechtleistung aber nicht hinreichend dokumentiert, so das Gericht. So fehlte auch jeder substantiierte Vortrag zur Fehlerquote anderer Mitarbeiter.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren und sonstigen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.