Kündigung eines Arbeitnehmers während einer Erkrankung

Kündigungsschutz Abfindung
04.05.2017257 Mal gelesen
Vorkommen einer Kündigung während einer Erkrankung, Besonderheiten und Fristen.

Eine Kündigung während einer Erkrankung ist eine personenbedingte Kündigung und hat auch ihre Besonderheiten.

Grundsätzlich ist eine solche Kündigung entgegen einer verbreiteten Meinung möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch im Vergleich zu anderen Kündigungsgründen anders und höher. Dabei geht es um den Zeitraum der Krankheit in der jüngsten Vergangenheit, um die Prognose für die Zukunft und weiteren Voraussetzungen wie eine Verhältnismäßigkeit etc. Nicht selten werden deshalb von der Arbeitgeberseite gleichzeitig noch weitere Kündigungsgründe eingebracht.

Einerseits könnte die Kündigung durch den Arbeitnehmer zurückgewiesen werden.

Auf jeden Fall ist eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 3 Wochen ab dem Erhalt der Kündigung möglich. Diese Frist muss eingehalten werden, wenn man seine Rechte nicht verlieren will.

Dem Arbeitnehmer kann in einem solchen Falle immer empfohlen werden rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um die Einreichung einer Kündigungsschutzklage zu prüfen.

Selbst wenn das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber gestört sein sollte, so geht es zumindest immer auch um eine mögliche Abfindung.
 

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb

Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb

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Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind auch umfangreiche und praktische Produktkenntnisse, Kenntnisse der Vertriebsabläufe etc. vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.