Widerrufsjoker kann auch noch heute eingesetzt werden!

Widerrufsjoker kann auch noch heute eingesetzt werden!
23.07.2016239 Mal gelesen
Viele Verbraucher befinden sich gegenüber den Kreditinstituten auch noch heute in einer unverhofft vorteilhaften Position! Mandatieren Sie unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden noch heute, um den Widerrufsjoker erfolgreich auszuspielen!

Widerrufsjoker lässt Banken weiterhin zittern

Auch heutzutage sind noch viele Verbraucher dazu berechtigt, ihre bereits vor vielen Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge unter Einsatz des Widerrufjokers zu widerrufen. Normalerweise muss der Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages erfolgen. Verwendet das Kreditinstitut jedoch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, so beginnt die normalerweise geltende gesetzliche Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Konsequenz dieser gesetzlichen Regelung ist, dass der Darlehensvertrag quasi ewig widerrufbar ist. Falsch belehrte Verbraucher haben demnach die Möglichkeit, ihre alten Kreditverträge noch Jahre später zu widerrufen. Jedoch wurde dieses den Verbrauchern zustehende Recht Anfang dieses Jahres durch eine Gesetzesänderung erheblich eingeschränkt. Demnach können Verbraucher Verträge, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, seit dem 21.06.2016 nicht mehr widerrufen. Von der Gesetzesänderung nicht erfasst wurden jedoch Verträge, die zwischen Juni 2010 und März 2016 zustande gekommen sind. Diese Verträge können, falls diese eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, noch heute widerrufen werden. Alle später abgeschlossen Verträge unterfallen jedoch neuerdings einer absoluten Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

Widerruf kann zu hohen Ersparnissen führen

Diese Möglichkeit des Widerrufes von alten Darlehensverträgen kann sich heutzutage für den Verbraucher als wahrer "Widerrufsjoker" entpuppen. Durch den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages wird für den Verbraucher eine äußerst günstige Möglichkeit der Umschuldung freigemacht. Dies liegt an folgenden Gründen: anders als regelmäßig bei einer Kündigung fällt bei einem Widerruf grundsätzlich die Vorfälligkeitsentschädigung nicht an. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf von dem betroffenen Kreditinstitut nur bei Ausübung einer frühzeitigen Kündigung - aber nicht bei einem Vertragswiderruf eingesetzt werden. Durch die Gebühren kompensiert die von der Kündigung betroffene Bank regelmäßig die durch die frühzeitige Loslösung vom Vertrag ausfallenden Leistungen. Da der fällige Betrag im Normalfall sehr hoch ist, würde eine Kündigung für den Verbraucher meist wirtschaftlich sinnlos sein. Zu dem Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung kommen noch die sich momentan auf einem historischen Tiefpunkt befindlichen Zinsensätze. Der neue Kreditvertrag wird grundsätzlich zu tagesaktuellen Konditionen abgeschlossen, was die Attraktivität für den heute widerrufenden Verbraucher immens steigert

Banken missachten Deutlichkeitsgebot mehrfach

Voraussetzung für das Ausspielen des Widerrufjokers sind falsch erfolgte Widerrufsbelehrungen seitens der Banken. Grundsätzlich ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft, wenn diese gegen das im Gesetz normierte Deutlichkeitsgebot verstösst. Danach sind sämtliche Banken und Sparkassen dazu angehalten, den Verbraucher präzise, vollumfänglich und eindeutig über die ihm zustehenden Widerrufsrechte zu belehren. Unterlässt das Kreditinstitut dies, so ist die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Insbesondere werden die Kreditnehmer in vielen Fällen nicht über die durch den Widerruf entstehenden Rechtsfolgen belehrt. Zudem werden seitens der Kreditinstitute häufig verwirrende Fußnoten, sowie unzulässige Zusätze verwendet.
Auch der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit diesem Thema befasst, und in seinen Urteilen bereits mehrere Ungenauigkeiten als Fehler identifiziert.

Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen - Widerruf erfolgreich ausspielen

Die im Gebiet des Widerrufes von Verbraucherdarlehensverträgen äußerst erfahrenen Anwälte unserer Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen sämtlicher Banken und Sparkassen bundesweit ihre Widerrufbarkeit an. Unsere Experten erarbeiten zu jeder Situation einen präzisen, sowie passgenauen Lösungsvorschlag, damit der Widerruf zu möglichst erfolgreich umgesetzt wird. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!