"Widerrufsjoker" kann nur noch wenige Tage eingesetzt werden

"Widerrufsjoker" kann nur noch wenige Tage eingesetzt werden
17.06.2016349 Mal gelesen
Der sog. "Widerrufsjoker kann nur noch bis 21.06.2016 eingesetzt werden. Kontaktieren Sie noch heute unsere auf Widerrufe von Immbobiliendarlehensverträgen spezialisierte Kanzlei Werdermann I von Rüden.

Landesbank Baden- Württemberg (LBBW) nutzt tausende fehlerhafte Widerrufsbelehrungen des BW Verlages - Darlehensverträge noch heute widerrufbar

Besonders im Jahr 2002 verwendete die LBBW Bank fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die von dem BW Verlag herausgegeben wurden. Nach noch geltendem verbraucherfreundlichen Recht beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen, wenn Verbraucher beim Abschluss von Darlehensverträgen nicht oder nur fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Die davon betroffenen Verträge sind noch nach vielen Jahren widerrufbar. Die betroffenen Kunden befinden sich gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut demnach noch jahrelang in einer rechtlich vorteilhaften Position.

 

"Widerrufsjoker" einsetzen und dadurch Geld sparen

Diese Möglichkeit eines späten Widerrufs kann zu einem sprichwörtlichen "Widerrufsjoker" werden. Denn anders als regelmäßig bei einer Kündigung fällt bei einem Widerruf keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese wird regelmäßig nur im Falle einer Kündigung notwendig, und führt zu einer Kompensierung der durch die Kündigung ausfallenden Leistungen seitens der Bank. Eine Kündigung würde in diesem Fall deswegen meist wirtschaftlich sinnlos sein. Anders ist dies jedoch beim Widerruf, denn zu dem Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung kommen noch die sich momentan auf einem Tiefpunkt befindlichen Zinsen. Die Verbraucher profitieren bei der Einsetzung des Widerrufsjokers demnach direkt zweimal und können somit Beträge im fünfstelligen Bereich sparen.

 

BW Verlag ergänzt Überschriften und verwirrt den Verbraucher

Die von der LBBW Bank benutzte Widerrufsbelehrung entspricht bereits schon deshalb nicht dem gesetzlich vorgegebenen Inhalt, da die Überschriften ergänzt worden ist. Insbesondere wurde die Überschrift mit dem Hinweis ergänzt worden "bei Verbundgeschäften bitte gesonderte Widerrufsbelehrung verwenden". Damit wird der Verbraucher mit der Erfassung des Begriffes des Verbundsgeschäftes allein gelassen. Dies kann jedoch von einem durchschnittlich verständigen Verbraucher gerade nicht erwartet werden. Dies führt bereits zum Entfallen des sog. Musterschutzes.

Widerrufsbelehrung enthält weitere überflüssige Zusätze

Die von dem BW Verlag verfasste Widerrufsbelehrung enthält weitere überflüssige Zusätze, die den Verbraucher verwirren, und somit zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung führen. Der BW Verlag benutzt in der Widerrufsbelehrung einen ganzen Absatz mit Hinweisen zu finanzierten Geschäften, obwohl aufgrund fehlender wirtschaftlicher Einheit gar kein solches Geschäft vorliegt. Es ist allgemein anerkannt, dass von dem Herausgeber der Widerrufsbelehrung verwendete Zusätze nicht zulässig sind, da diese den betroffenen Verbraucher unnötig verwirren.

Schnell tätig werden, bevor LBBW Bank von Gesetzesänderung profitiert

Kunden der LBBW Bank die den "Widerrufsjoker" nutzen wollten, sollten schleunigst tätig werden.Die Zeit, um das Darlehen zu widerrufen, läuft den Kunden der LBBW Bank jedoch davon. Das liegt, daran, dass die große Koalition im Januar diesen Jahres eine Gesetzesänderung durchgewunken hat, nach welcher die Widerrufsfrist nicht mehr "unendlich" ist, sondern auf eine absolute Frist von einem Jahr und 14 Tage begrenzt ist. Diese Gesetzesänderung ist seit dem 1. April 2016 in Kraft. Diese Regelung gilt für sog. "Altfälle" - Verträge die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden - jedoch erst ab dem 21.06.2016. Diese Gesetzesänderung geht aus den Forderungen der Kreditinstitute hervor, die sich durch diese Neuregelung mehr Rechtssicherheit erhoffen.Kunden LBBW Bank sollten demnach noch schleunigst ihre Immobiliendarlehensverträge widerrufen, bevor diese vor den "ewigen" Widerrufen sicher ist!

Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstberatung für Kunden der LBBW Bank

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet Kunden der LBBW Bank eine kostenlose Erstberatung, wenn diese über einen Widerruf ihres Darlehensvertrages nachdenken. Insbesondere angesichts der geringen verbleibenden Zeit ist die Mandatierung eines Anwalts dringend geboten, um noch rechtzeitig erfolgreich zu widerrufen. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden können aufgrund ihrer Spezialisierung auf solche Fälle und aufgrund für jeden Fall sehr schnell sinnvolle und effiziente Lösungsvorschläge erarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.
 

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!