Altkredit bei der Dresdner Bank widerrufen

Altkredit bei der Dresdner Bank widerrufen
17.06.2016289 Mal gelesen
Nur noch wenige Tage bleiben Verbrauchern um vom "ewigen" Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und einen Darlehensvertrag aufgrund fehlerhaft erfolgter Widerrufsbelehrung zu widerrufen!

Dresdner Bank belehrte Kreditnehmer fehlerhaft über Widerrufsrecht

Die Dresdner Bank hat ihre Kunden mehrfach über Jahre hinweg fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt. Das Kreditinstitut hat nicht die seit 2002 vom Gesetzgeber vorgeschriebene und für alle Banken verbindliche Musterbelehrung verwendet. Dies Ermöglicht Verbrauchern jedoch die unverhoffte Möglichkeit zum Widerruf ihrer Darlehensverträge - auch noch nach mehreren Jahren. Wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen fehlerhaft erfolgte, greift die übliche gesetzliche 14 tägige Widerrufsfrist nicht! Auch nach Jahren können Kunden also ihre Altkredite widerrufen. So können auch Darlehensnehmer der Dresdner Bank von fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrung profitieren und ihre geschlossenen Kreditverträge widerrufen.

Der "Widerrufsjoker" verhilft Ihnen zu einer günstigen Umschuldung

Die Option, seinen Verbraucherdarlehensvertrag auch nach Jahren noch zu widerrufen, wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Widerrufsjoker" oder "ewiges" Widerrufsrecht bezeichnet. Eben dieser "Widerrufsjoker", also die Möglichkeit ihren vor Jahren abgeschlossenen Darlehensvertrag noch heute zu widerrufen, verschafft Ihnen die Möglichkeit einer kostengünstigen Umschuldung ihres Altkredits. Anders als bei einer Kündigung eines Kreditvertrags, fällt bei einem Widerruf eines solchen Vertrags keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung ggü. dem Kreditinstitut an. Der Vertrag wird lediglich Stück für Stück rückabgewickelt. Deswegen können Kreditnehmer bei einer fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrung auf diese Art und Weise ihren zu hohen Zinsen abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag widerrufen und dann einen neuen zu weitaus niedrigeren Zinsen abschließen. Dadurch können Sie bares Geld sparen!

Dresdner Bank verstößt gegen gesetzliches Muster

Die Dresdner Bank hat in ihren Widerrufsbelehrungen vor allem gegen die Vorschriften zur äußeren Gestaltung der Widerrufsbelehrungen verstoßen. So wurden Überschriften ergänzt und das auch noch fehlerhaft. Denn die verwendete Formulierung sind für den Verbraucher leicht missverständlich und erfordern darüber hinaus eine juristische Subsumtion der Begriffe die nicht vorausgesetzt werden kann. Des Weiteren fehlen Umrahmungen des Informationstextes, die nach dem gesetzlichen Formerfordernis jedoch verpflichtend sind. Diese sollen die Widerrufsbelehrung von dem vorangegangen Vertragstext optisch hervorheben um die Widerrufsinformationen für den Verbraucher auf den ersten Blick erkennbar zu machen. Doch auch inhaltlich entspricht die Widerrufsbelehrung der Dresdner Bank nicht in vollem Umfang den Anforderungen. Der Verbraucher wird bspw. zwar darüber informiert, dass es eine Widerrufsfrist gibt, allerdings ist ein exakter Beginn einer solchen Frist aufgrund der verwendeten Formulierung für den Verbraucher nicht ersichtlich. Verschwiegen wiird dem Verbraucher auch innerhalb welcher Fristen Rückgewähransprüche auszugleichen sind. Diese Angaben sind für die Ausübung des Widerrufsrechts wesentlich. Zudem enthält die abgefasste Widerrufsbelehrung weitere überflüssige Zusätze, die einen Verbraucher verwirren und die Widerrufsbelehrung dadurch fehlerhaft machen.

"Widerrufsjoker" nur noch bis zum 21. Juni 2016 vollumfänglich einsetzbar

Der "Widerrufsjoker" ist jedoch nur noch bis zum 21.06.2016 wie bisher durchführbar. Grund dafür ist ein im Januar beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 01. April 2016 in Kraft getreten ist. Diese Gesetzesneuerung sieht für Verbrauchdarlehensverträge die Einführung einer absoluten Widerrufsfrist vor. Mithin steht Verbrauchern auch bei fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrungen kein "ewiges" Widerrufsrecht mehr zu. Vielmehr wurde es auf ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Betroffene Verbraucher haben also nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Möglichkeit ihr Widerrufsrecht für in der Vergangenheit geschlossene Verbrauchdarlehensverträge geltend zu machen. Ein zügiges Handeln um die finanziellen Vorteile des "Widerrufsjokers" auszunutzen ist ratsam.

Werdermann I von Rüden verhilft zur Durchsetzung des Widerrufsrechts - Erstbegutachtung kostenlos!

Obwohl einige Fehler in der Widerrufsbelehrung auch für juristische Laien offensichtlich erscheinen und die Problematik der fehlerhaften Belehrung und dem Widerrufsjoker bei Kreditinstituten bekannt ist, sollte in jedem Falle ein juristischer Rat eingeholt werden. Eine Begutachtung aller relevanten Einzelfallumstände ist unumgänglich, um eine genaue Erfolgsprognose des Widerrufs vornehmen zu können. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden agiert mit einem erfahrenen Team hochqualifizierter Anwälte bundesweit auf diesem Gebiet und hat bereits mehrfach Verbrauchern zur Umsetzung des Widerrufsrechts verholfen. Als Besonderheit wird Ihnen bei Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit angeboten.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

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