Sparkassen müssen Altkunden noch zwei Wochen Widerrufsrecht einräumen

Sparkassen müssen Altkunden noch zwei Wochen Widerrufsrecht einräumen
06.06.2016219 Mal gelesen
Nutzen Sie jetzt die kostenlose Erstberatung der Kanzlei Werdermann | von Rüden und widerrufen Sie Ihren Altkredit bei der Sparkasse zwecks Geldersparnis rechtzeitig!

Sparkassen müssen Altkunden noch zwei Wochen Widerrufsrecht einräumen

Noch bis zum 21. Juni 2016 müssen die Sparkassen im Gebiet des Bundesrepublik Deutschland vielen Kunden zugestehen, alte Darlehen noch heute widerrufen zu können. Zwischen 2002 und 2010 wurden zahllose Sparkassen Kunden von ihrer Sparkasse fehlerhaft über die eigenen Widerrufsrechte belehrt. Eine Regelung aus dem Jahr 2002 sah für diese Fälle vor, dass die Widerrufsfrist eben jener Verträge nicht einsetzt. Der Vertrag konnte quasi ewig widerrufen werden. Diese Option gilt aufgrund einer Gesetzesänderung allerdings nur noch zwei Wochen, sodass zügiges Handeln geboten ist, um das Widerrufsrecht auszunutzen und in den Genuss der damit verbundenen Vorteile zu kommen.

 

Verbraucher umgehen durch Widerruf Vorfälligkeitsentschädigung und können mit hoher Ersparnis umschulden

Der größte Vorteil des späten Widerrufs ist schlicht eine (potentiell) hohe Geldersparnis. Unmittelbare Rechtsfolge des Widerrufs ist die sogenannte Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Beide Vertragsparteien erhalten zurück, was sie im Vertragsverhältnis geleistet haben. Während der Sparkassen Kunde die Raten samt Zinsen (verzinst) zurückerhält, muss er der Sparkasse die Darlehenssumme erstatten. Das bietet nun Raum für eine Umschuldung, also einen Eintausch des alten Darlehens gegen ein neues. Um die komplette Darlehenssumme in Folge des Widerrufs an die Sparkasse zurückzahlen zu können, kann der betroffene Kunde ein neues Darlehen aufnehmen. Dieser neue Kredit wird allerdings zu heutigen Konditionen abgeschlossen, was bedeutet: historisch niedrige Zinsen, eine starke Stellung der Verbraucher und kaum Gebühren. Der Sparkassen Kunde spart dadurch die hohen Zinsen des Altkredits problemlos ein. Innerhalb weniger Monate ist eine Ersparnis im vierstelligen Bereich garantiert. Hinzu kommt, dass das "Loslösen" vom Altkredit bei der Sparkasse keine zusätzliche Ausgleichszahlung vom Verbraucher erfordert. Eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung kann die Sparkasse nicht fordern. Kurzum, der späte Widerruf eines Altdarlehens kann ohne große Probleme und mit geringem Aufwand zu einer hohen Ersparnis führen.

 

Sparkassen nutzten fehlerhafte Muster des Sparkassenverlags - mit Folgen

Diese Option ergibt sich (unverhofft) für zahlreiche Verbraucher in Deutschland, weil die Kreditinstitute fehlerhafte Widerrufsbelehrungen nutzten und ihre Kunden so unzureichend über deren Rechte belehrten. Der Sparkassenverlag gab in diesem Zusammenhang Muster für Widerrufsbelehrungen an nahezu alle deutschen Sparkassen heraus, die Fehler und Lücken enthielten. Der Gesetzgeber hat jedoch mit dem sogenannten Deutlichkeitsgebot als Ausfluss aus §355 Abs. 2 BGB a.F. normiert, dass Verbraucher von den Banken unmissverständlich und vollumfänglich über den Widerruf belehrt werden müssen. Gegen dieses Deutlichkeitsgebot haben die von den Sparkassen genutzten Belehrungen verstoßen, indem beispielsweise nicht dargestellt wurde, wann genau die Widerrufsfrist einsetzt. Stattdessen blieb der Verbraucher durch schwammige Formulierungen unbehelligt. Auch erhebliche Rechtsfolgen des Widerrufs wurden nur lückenhaft oder gar nicht erwähnt. Hinzu kommen verwirrende Zusätze und unklare Fußnoten in den Belehrungen. Darlehensnehmer wurden von den Sparkassen eher verwirrt als belehrt.

 

Für diese Fehltritte haben die Sparkassen, beziehungsweise der Sparkassenverlag voll einzustehen. Das heißt konkret, dass sie den fehlerhaft belehrten Kunden das Widerrufsrecht zugestehen müssen. Diese sollten ihre Chance rechtzeitig nutzen, die Zeit rennt!

 

Unter anderem gilt das für:

 
  • Sparkasse Bodensee
 
  • Frankfurter Sparkasse
 
  • Sparkasse Regensburg
 
  • Weser-Elbe Sparkasse
 
  • Sparkasse Offenburg/Ortenau
 
  • Sparkasse Hildesheim
 
  • Sparkasse Mittelthüringen
 
  • Sparkasse Hannover
 
  • Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
 
  • Sparkasse Kraichgau
 

Bundestag änderte Gesetz zum Vorteil der Sparkassen - Werdermann | von Rüden ermöglicht rechtzeitigen Widerruf!

Der Bundestag hat zum 1. April 2016 eine Änderung der Regelung aus dem Jahr 2002 verabschiedet. Demnach können Darlehensverträge, denen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung angehängt wurde, nur noch ein Jahr und 14 Tage widerrufen werden. All diejenigen, die bis 2010 falsch belehrt wurden, haben noch bis zum 21. Juni 2016 die Chance, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und sich die Vorteile zu sichern.

 

Exakt zwei Wochen gibt es die Option also noch. Ein sofortiges Handeln vom Verbraucher ist erforderlich, um rechtzeitig zum erfolgreichen Widerruf zu gelangen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet in diesem Zusammenhang eine kostenlose Erstberatung für alle betroffenen Verbraucher an. Vom hauseigenen Team hervorragend ausgebildeter Anwälte erfolgt eine gratis Einschätzung der Rechtslage samt Erfolgsaussichten. Melden Sie sich jetzt, um durch einen rechtzeitigen Widerruf hohe Summen zu sparen!

 

Weitere Informationen unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Einschätzung

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

  

Mehr dazu:

   
  • Widerruf von Krediten bei der Hamburger Sparkasse