ING DiBA belehrt Verbraucher fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht

ING DiBA belehrt Verbraucher fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht
04.05.2016200 Mal gelesen
Sie zahlen hohe Zinsen für Ihren Immobiliendarlehensvertrag? Dank des Widerrufsjokers haben Sie die Möglichkeit Ihren Altkredit zu widerrufen und einer damit einhergehenden günstigen Umschuldung. Grund dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der ING DiBA.

ING DiBA belehrte Kreditnehmer jahrelang fehlerhaft über Widerrufsrecht

Die ING DiBA hat ihre Kunden mehrfach über Jahre hinweg fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen belehrt. Im Jahre 2002 hat der Gesetzgeber aus Verbraucherschutzgründen eine gesetzliche Musterbelehrung, die für alle Banken verbindlich ist, für Verbraucherdarlehensverträge eingeführt. Die Textbausteine dieser Musterwiderrufsbelehrung ignoriert das Kreditinstitut jedoch immer wieder seit der Einführung im Jahr 2002. Dies gibt Verbrauchern, also privat Handelnden, jedoch die unverhoffte Möglichkeit zum Widerruf ihrer Darlehensverträge - auch wenn seit dem Abschluss schon mehrere Jahre vergangen sind. Denn wenn die Widerrufsbelehrung über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen seitens der Bank fehlerhaft erfolgte, greift die übliche 14 tägige Widerrufsfrist nicht! Auch nach Jahren können Kunden also ihre Altkredite widerrufen. So können auch Darlehensnehmer der ING DiBA von fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrung profitieren und ihre abgeschlossenen Kreditverträge widerrufen.

Sparen Sie Geld mit günstiger Umschuldung - "Widerrufsjoker" nutzen

Im Volksmund wird dieses nahezu "ewige" Widerrufsrecht auch als "Widerrufsjoker" bezeichnet. Mit der Möglichkeit des "Widerrufsjokers" geht für Verbraucher die Option einer günstigen Umschuldung einher. Wird ein Darlehensvertrag widerrufen, wird der Verbraucher so gestellt, als ob der Vertrag nie abgeschlossen worden wäre. Auch eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, wie sie bei einer Kündigung regelmäßig fällig wird und die eine Umschuldung wirtschaftlich sinnlos macht, muss nicht gezahlt werden. Somit können Verbraucher sich von ihren bereits vor Jahren abgeschlossenen Darlehensverträgen mit zu hohen Zinssätzen unkompliziert lösen und durch einen Wechsel auf einen neuen Kredit, mit derzeit extrem niedrigen Zinsen, sehr viel Geld sparen.

Unpräzise Formulierungen und Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot

Zunächst wird der Verbraucher durch eine völlig unpräzise Formulierung nicht ausreichend über den Beginn der Widerrufsfrist informiert. Allerdings wurde bereits mehrfach höchstrichterlich festgestellt, dass der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung erfordert. Zudem wurde seitens der ING DiBa ein Zusatz zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts aufgenommen, der so überhaupt nicht in die Widerrufsbelehrung hätte aufgenommen werden dürfen. Des Weiteren verstößt die ING DiBA durch eine eklatant fehlerhafte Formulierung in Bezug auf den Beginn der Widerrufsfrist gegen das Deutlichkeitsgebot, da der Verbraucher den Fristbeginn nicht eindeutig bestimmen kann und dadurch in die Irre geführt wird. Auch über die Widerrufsfolgen, wie die Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Falle eines Widerrufs für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat, wird nicht in erforderlicher Präzision belehrt.

"Widerrufsjoker" nur noch bis zum 21.06.2016 vollumfänglich einsetzbar

Der "Widerrufsjoker" ist jedoch nur noch bis zum 21.06.2016 wie bisher durchführbar. Grund dafür ist ein im Januar beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 01. April 2016 in Kraft getreten ist. Diese Gesetzesneuerung sieht für Verbrauchdarlehensverträge die Einführung einer absoluten Widerrufsfrist vor. Mithin steht Verbrauchern auch bei fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrungen kein "ewiges" Widerrufsrecht mehr zu. Vielmehr wurde es auf ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Betroffene Verbraucher haben also nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Möglichkeit ihr Widerrufsrecht für in der Vergangenheit geschlossene Verbrauchdarlehensverträge geltend zu machen. Ein zügiges Handeln um die finanziellen Vorteile des "Widerrufsjokers" auszunutzen ist ratsam.

Kostenlose Erstprüfung - Durchsetzung des Widerrufsrechts mit Hilfe von Werdermann I von Rüden

Um ganz sicher zu sein, dass Ihre Widerrufsbelehrung auch im rechtlichen Sinne fehlerhaft erfolgte, ist eine Einzelfallprüfung der Vertragsunterlagen unumgänglich. Zudem sollte die Durchsetzung des "ewigen" Widerrufsrechts durch erfahrene Juristen vorgenommen werden. Die Kanzlei Werdermann I von Rüden und ihr Team betreuen seit Jahren bundesweit entsprechende Mandate und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Als besonderen Service bietet die Kanzlei Werdermann I von Rüden zudem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen für Sie an!

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