Sparkassen in Deutschland müssen Kunden bis Juni „ewiges“ Widerrufsrecht gewähren

Sparkassen in Deutschland müssen Kunden bis Juni „ewiges“ Widerrufsrecht gewähren
28.04.2016217 Mal gelesen
Kunden von Sparkassen sollte jetzt handeln, um den Vorteil des ehemals unbefristeten Widerrufsrechts nutzen zu können. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen!

Sparkassen in Deutschland müssen Kunden bis Juni "ewiges" Widerrufsrecht gewähren

Der Sparkassenverlag, dem nahezu alle Sparkassen in Deutschland angehören, nutzte über Jahre hinweg fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen. Dementsprechend wurden die Verbraucher nur fehler-, beziehungsweise lückenhaft über ihre Widerrufsrechte informiert. Eine Regelung aus dem Jahr 2002 sah vor, dass den Darlehensnehmern in diesen Fällen ein unbefristetes, gesetzliches Widerrufsrecht zuteil wird. Das betrifft auch Kunden diverser Sparkassen. Die Sparkassen übernahmen die Widerrufsbelehrungen vom Sparkassenverlag und diese waren fehlerhaft. Noch bis Juni 2016 können Sparkassen Kunden ihre alten Darlehensverträge, aufbauend auf dieser rechtlichen Nische, widerrufen und im Zweifel viel Geld sparen.

 

Sparkassen müssen auf hohe Einnahmen aus Altkrediten verzichten

Dass ein Widerruf des Altkredits zu einer Ersparnis führen kann, liegt auf der Hand. Ältere Darlehen, vor allem bei der Sparkasse, haben im Vergleich zu heute wesentlich höhere Zinssätze und Laufzeitgebühren. Der späte Widerruf bietet nun die Option, eine Umschuldung vorzunehmen und die hohen Kosten des Altdarlehens einzusparen. Rechtsfolge des Widerrufs wäre nämlich die rückläufige Vertragsabwicklung: jede Vertragspartei erhält von der anderen Seite alle getätigten Leistungen zurück. Das beinhaltet neben den Raten auch Zinsen und Gebühren. Um die Schuld gegenüber der Sparkasse begleichen zu können, könnten betroffene Verbraucher einen neuen Kredit aufnehmen, allerdings zu den heutigen, wesentlich besseren Konditionen. So können hohe Geldbeträge, die sonst für Zinsen und Gebühren fällig gewesen wären, gespart werden. Darüber hinaus muss der Kunde keine Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstige schadensersatzgleiche Zahlungen an die eigene Sparkasse tätigen. Durch das Nutzen des "ewigen" Widerrufsrechts spart man also zweierlei.

 

Warum waren die Widerrufsbelehrungen der Sparkassen fehlerhaft?

Die Basis für dieses geschickte Manöver zur Geldersparnis stellt die Fehlerhaftigkeit der von den Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen dar. Die Fehlerhaftigkeit ist gegeben, weil zahlreiche Verstöße gegen das vom Gesetzgeber aufgestellte Deutlichkeitsgebot zu finden sind. Vorgeschrieben ist, den Verbraucher umfassend und unmissverständlich über alle relevanten Einzelheiten zum Widerruf zu belehren. Der Sparkassenverlag verwendete allerdings Belehrungen, in denen die Pflichtangaben für den Beginn der Widerrufsfrist nur unvollständig aufgeführt waren. Auch waren Rechtsfolgen nicht eindeutig geklärt, es fehlte an erforderlicher Präzision im Ausdruck, im Rechtsverkehr ein erheblicher Mangel. Höchstrichterlich wurde vom BGH festgestellt, dass diese Verstöße nicht hinnehmbar seien und die direkte Rechtsfolge die Einschlägigkeit des gesetzlichen Widerrufsrechts sei. Dadurch sind das Umgehen der Vorfälligkeitsentschädigung und die Ersparnis durch Umschuldung für betroffene Verbraucher problemlos ermöglicht.

 

Beispiele betroffener Sparkassen:

 
  • Kreissparkasse Heilbronn
 
  • Stadtsparkasse Dortmund
 
  • Landessparkasse zu Oldenburg
 
  • Sparkasse Krefeld
 
  • Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
 
  • Sparkasse Essen
 
  • Kreissparkasse Böblingen
 
  • Kreissparkasse Waiblingen
 
  • Sparkasse Mainfranken Würzburg
 
  • Sparkasse Karlsruhe Ettlingen
 
  • Stadtsparkasse Wuppertal
 
  • Sparkasse Saarbrücken
 
  • Sparkasse Heidelberg
 

Zeitdruck für Sparkassen Kunden - Widerruf rechtzeitig mit Werdermann | von Rüden durchsetzen!

Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem April dieses Jahres ist das Geltendmachen des ehemals unbefristeten Widerrufrechts nur noch beschränkt möglich. In Zukunft können Darlehensnehmer, die fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte belehrt wurden, den Vertrag noch ein Jahr und 14 Tage widerrufen. Für sogenannte Altfälle besteht die Möglichkeit eines Widerrufs noch bis zum 21. Juni 2016. Sparkassen Kunden sollten zügig handeln und ihren Darlehensvertrag professionell überprüfen lassen, um ihre noch bestehende, profitversprechende Position auszunutzen.

Hierbei ist Rechtsbeistand unumgänglich. Auch wenn das Prinzip des "ewigen" Widerrufs für juristische Laien nachvollziehbar erscheinen mag, erfordert es geschultes Feingefühl und Geschick, die Einzelfallumstände und rechtlichen Verflechtungen mit den lokalen Kreditinstituten analysieren zu können. Nur so kann ein maximaler Erfolg erzielt werden. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden umfasst ein Team hochqualifizierter, bissiger und erfahrener Anwälte, die im gesamten Bundesgebiet Interessen von Verbrauchern durchsetzen.

Eine Erstberatung ist bei Werdermann | von Rüden kostenlos.

 

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