Ende des "ewigen Widerrufsrechts" bei Immobilienkrediten

 Ende des "ewigen Widerrufsrechts" bei Immobilienkrediten
16.02.2016175 Mal gelesen
Ende des "ewigen Widerrufsrechts" bei Immobilienkrediten


Ende des "ewigen Widerrufsrechts" bei Immobilienkrediten

Die Bundesregierung hat am 27.01.2016 eine Regelung zur Beendigung des sogenannten "ewigen Widerrufsrechts" von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten, die mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen versehen waren, beschlossen.
Das Entstehen unbefristeter ewiger Widerrufsrechte führe gerade bei Immobilienverbraucherdarlehen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten, erläutert das Ministerium. Ziel sei es, dass sich die Banken bei der Vergabe von Immobiliendarlehen mit einer Zinsbindung künftig nicht zurückhalten. Gerade solche Darlehen lägen im Verbraucherinteresse, weil sie Planungssicherheit führen, heißt es, in der Mitteilung des Ministeriums.
Für die Verträge zwischen 2002 bis 2010 habe der Verbraucher nach Inkrafttreten des Gesetzes noch 3 Monate Zeit, um sich zu überlegen, ob er von seinem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen wolle. Es ist zu befürchten, dass bereits bis Mitte des Jahres ein Widerruf von Verträgen zwischen 2002-2010 nicht mehr möglich sein wird.

Zum Hintergrund:
Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt das etwa 80 % aller zwischen November 2002 und 2010 abgeschlossenen Baufinanzierungsverträge für Verbraucher eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten.

Wenn ein Bankkunde nicht ordentlich belehrt wurde, kann er den Vertrag jederzeit widerrufen.
Da die Zinsen mit ihm in den Jahren 2002-2010 höher waren, als der derzeitige Zinssatz, kann der Verbraucher mit einem Widerruf des alten Vertrags seine Zinslast senken - ohne dass er eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen muss.
Bei einem Neuabschluss eines Darlehnsvertrag fallen erheblich geringere Zinsen aufgrund des derzeitigen sehr niedrigen Zinsniveaus an.
Unter Umständen kann der Verbraucher auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.



Auch wenn sich die Banken meist gegen den Widerruf der Altverträge zu widersetzen, hat der Bundesgerichtshof und die Instanzengerichte in zahlreichen Fällen den klagenden Verbrauchern recht gegeben.

Sollten Sie einen Baufinanzierungsvertrag zwischen November 2002 und 2010 abgeschlossen haben, prüfen wir gerne, ob die Möglichkeit besteht den Vertrag zu widerrufen.

Aufgrund der bevorstehenden Gesetzesänderung ist Eile geboten.