Neues vom BGH zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung zukünftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereins entschieden, dass die Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher, wonach im Falle vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, unwirksam ist (AZ: BGH, 19.01.2016, XI ZR 388/14).
Wir empfehlen im Zweifel die Überprüfung von Kreditverträgen, auch in Bezug auf etwaige Nebenforderungen. Bitte melden Sie sich bei Interesse/Bedarf gerne bei uns.
Rechtsanwalt Volker Nann
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