Kreditnehmer, die allerdings einen Kredit vor einigen Jahren zu einem höheren Zinssatz aufnahmen, können von den niedrigen Zinsen nicht profitieren, da sie meist für eine längere Laufzeit an das Darlehen gebunden sind. Sicherlich können sie die Darlehensverträge kündigen, um zu einem niedrigeren Zinssatz umzuschulden. Dafür allerdings müssen Kreditnehmer der Bank als Entschädigung für die entgangenen Zinsgewinne eine Menge Geld zahlen, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Zahlung macht ihnen den Zinsvorteil der Umschuldung zunichte und die Refinanzierung sinnlos. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, aus alten Darlehensverträgen der Kreissparkasse Köln vorzeitig auszusteigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen: Den Widerruf.
Widerruf von Verbraucherdarlehen bei der Kreissparkasse Köln durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
Der rechtliche Hintergrund dieser Möglichkeit beruht auf dem Widerrufsrecht für Verbraucherkredite. Banken wie die Kreissparkasse Köln sind seit Ende 2002 verpflichtet, ihre Kunden bei Aufnahme eines Darlehens über ihr Widerrufsrecht schriftlich zu belehren. Tun sie das nicht oder nicht ordnungsgemäß, können Darlehensnehmer ihre Kreditverträge auch Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufen. Schätzungen zufolge sollen zwei Drittel oder mehr aller Widerrufsbelehrungen aus den Jahren 2002 bis 2010 fehlerhaft sein.
Betroffene Kreditnehmer der Kreissparkasse Köln müssen also nicht auf die unattraktive Kündigung zurückgreifen. Mit Hilfe eines Widerrufs können sie eine große Menge Geld sparen, die sie sonst für die Vorfälligkeitsentschädigung ausgeben müssten.
Änderungen der gesetzlichen Lage zu Verbraucherimmobiliendarlehen der Kreissparkasse Köln im März 2016
Das unbefristete Widerrufsrecht für Verbraucherimmobiliendarlehen bei fehlerhaften Belehrungen soll einer Änderung unterliegen. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen "Wohnimmobilienkreditrichtlinie" soll das Widerrufsrecht für solche Kredite in Zukunft für alle Fälle nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen. Für Altverträge soll in der Gesetzesänderung geregelt werden, dass Kredite aus den Jahren 2002 bis 2010 nur noch bis Juni 2016 widerrufen werden können. Verbraucher, die einen Widerruf ihres Kredits bei der Kreissparkasse Köln erwägen, sollten kurzfristig ihre Vertragsunterlagen prüfen lassen.
Unverständliche Fristangabe in Widerrufsbelehrungen der Kreisparkasse Köln
Wann eine Belehrung fehlerhaft ist, kann nur anhand der individuellen Widerrufsbelehrung erkannt werden. Doch auch Kunden der Kreissparkasse Köln könnten gute Aussichten haben, sich mittels des Widerrufs vom Kreditvertrag zu lösen. Die Kreissparkasse Köln belehrte ihre Kunden über den Beginn der Widerrufsfrist so:
"Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat."
Diese Belehrung ist jedoch für rechtlich ungeschulte Verbraucher unverständlich. Denn Darlehensnehmer können aus dieser Formulierung nicht erkennen, welche Pflichtangaben sie abschließend erhalten müssen, damit die Frist zu laufen beginnt. Die Aufzählung der Beispiele ist nicht ausreichend, da diese gerade nicht genügen, um den Fristbeginn zu bestimmen. Möchte ein Darlehensnehmer den Fristbeginn sicher festlegen, müsste er aufgrund der Unklarheit der Belehrung den Gesetzestext des § 492 BGB lesen. Dass aber juristische Laien sich durch das Gesetz kämpfen müssen, um wesentliche Informationen über den Widerruf zu erhalten, soll eine Widerrufsbelehrung gerade verhindern.
Kreissparkasse Köln fügte überflüssige Klausel zur Aufwendungsersatzpflicht gegenüber öffentlichen Stellen in Belehrungen ein
Überdies belehrte die Kreissparkasse Köln folgendermaßen:
"Der Darlehensnehmer hat der Sparkasse auch die Aufwendungen zu ersetzen, die diese an öffentliche Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann."
Die für diese Belehrungen einschlägigen Muster sehen vor, dass dieser Hinweis nur einzufügen ist, falls die Bank auch tatsächlich Aufwendungen gegenüber einer öffentlichen Stelle erbracht hat. Das betrifft fast ausschließlich die Notarkosten. Allerdings werden diese in der Regel auf den Verbraucher abgewälzt. Daher ist diese Regress-Klausel überflüssig. Den Kunden der Kreissparkasse Köln wird der Widerruf durch diese Klausel unattraktiv gemacht.
Vertragsunterlagen der Kreissparkasse Köln in einer kostenlosen Erstprüfung bei der Kanzlei Werdermann | von Rüden prüfen lassen
Jeder Widerrufserklärung sollte eine individuelle Aufarbeitung der Belehrung vorausgehen. Denn es kommt auf jedes Wort an. Sogar formale Gesichtspunkte können die Fehlerhaftigkeit der Belehrung ausmachen. Die im Bankrecht erfahrenen Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden prüften bereits zahlreiche Belehrungen auf ihre Fehlerhaftigkeit und konnten einer Vielzahl von Mandanten zu einem erfreulichen Ergebnis verhelfen. Wir bieten eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen der Kreissparkasse Köln an.
Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:
- Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
- Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
- Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
- Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet
- Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen
Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet
Weitere Informationen über den Widerruf gegenüber der Kreissparkasse Köln finden Sie unter:
https://www.wvr-law.de/kreissparkasse-koeln-widerruf/
https://www.wvr-law.de/widerrufsbelehrung-sparkasse-fehlerhaft