Sparda-Bank Nürnberg - Darlehensverträge ablösen ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Sparda-Bank Nürnberg - Darlehensverträge ablösen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
29.12.2015624 Mal gelesen
Zahlreiche Banken spielten Verbrauchern durch Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen einen Ball zu, den heute viele Bankkunden nutzen können, um ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus alten Kreditverträgen zu kommen. Mit Hilfe eines Widerrufs aufgrund unzureichender Belehrung können Sie Ihre Kredite ablösen und unter Umständen mehrere Tausend Euro sparen.

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ermöglicht zeitlich unbegrenzten Widerruf

Banken wie die Sparda-Bank Nürnberg sind seit 2002 verpflichtet, in schriftlichen Widerrufsbelehrungen ihre privat handelnden Bankkunden umfassend über deren Widerrufsrecht zu informieren. Dazu gab der Gesetzgeber den Kreditinstituten Musterbelehrungen zur Hilfe. Hätten die Banken diese eins zu eins übernommen, könnten sie sich - unabhängig von der Korrektheit der Musterbelehrungen selbst - auf die Schutzwirkung des Musters beruhen. Viele Banken wichen jedoch von den Vorgaben ab. Zahlreiche Widerrufsbelehrungen erfüllen nicht die Kriterien einer umfassenden, eindeutigen Belehrung und sind daher rechtlich angreifbar.

Gewöhnlich beträgt die Frist zum Widerruf zwei Wochen. Der Bundesgerichtshof legte jedoch fest, dass die Frist bei ungenügender Belehrung nicht zu laufen beginnt. Die Fehler der Banken können sich deshalb für Verbraucher kräftig auszahlen. Auch heute noch können Darlehensverträge, die vor Jahren geschlossen wurden, widerrufen werden. Dadurch können Darlehensnehmer das Zinstief nutzen und attraktiv umschulden.

Weshalb ein Widerruf der Kündigung vorzuziehen ist

Weshalb sich ein Widerruf finanziell lohnt, fällt besonders im direkten Vergleich zur vorzeitigen Kündigung ins Gewicht. Denn Bankkunden, die ihre Kreditverträge vor Ablauf der Zinsbindung kündigen wollen, müssen nahezu immer eine Entschädigungszahlung entrichten, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese fordern Banken, um ihre eigenen Zinsausfälle auszugleichen. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann abhängig von der Darlehenssumme sehr deutlich zu Buche schlagen. Beim Widerruf können Verbraucher dieses Geld sparen.

Voraussetzungen des Widerrufs

Um Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Belehrung auch heute noch widerrufen zu können, müssen folgende Voraussetzung gegeben sein:

  1. Sie haben Ihr Darlehen ab November 2002 aufgenommen.
  2. Dabei handelten Sie als Verbraucher, also zu überwiegend privaten Zwecken.
  3. Die Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank Nürnberg ist fehlerhaft.

Wann eine Belehrung die gesetzlichen Anforderungen an eine umfassende und eindeutige Belehrung erfüllt, kann nicht abstrakt festgelegt werden. Die Prüfung, ob Ihr Darlehensvertrag durch einen Widerruf aufgelöst werden kann, hängt vom Einzelfall ab und erfordert Kenntnisse im Bank- und Verbraucherrecht.

Ende des "ewigen" Widerrufsrechts eventuell schon im Juni 2016

Ein für das kommende Jahr geplanter Gesetzesentwurf könnte bei seiner Umsetzung das bisher "ewige" Widerrufsrecht drastisch verkürzen. Der Widerruf soll auch bei fehlerhafter Belehrung nur noch innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden können. Doch nicht nur in Zukunft aufgenommene Darlehen sollen von der Regelung betroffen sein. Auch Verträge aus dem Zeitraum zwischen 2002 und 2010 sollen Gegenstand der Änderung sein. Diese Kreditverträge wären nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar. Interessierten Darlehensnehmern bleiben somit nur noch weniger als sechs Monate Zeit, ihre Vertragsunterlagen prüfen zu lassen.

Sparda-Bank Nürnberg belehrte Kunden einseitig über Folgen des Widerrufs: Kein Hinweis auf Rechte der Darlehensnehmer

"Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen (...)", belehrt die Sparda-Bank Nürnberg im Jahr 2010 ihre Darlehensnehmer. Problematisch daran ist allerdings, dass dieser Passus lediglich auf die Pflichten der Kreditnehmer hinweist. Von ihren Rechten ist nicht die Rede. Die Belehrung ist daher unvollständig. Die Kreditnehmer können ihr nicht entnehmen, was mit den von ihnen bereits beglichenen Raten geschieht.

Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank Nürnberg erfüllt Vorgaben des Deutlichkeitsgebots nicht

Auch die äußere Gestaltung der Widerrufsbelehrungen der Sparda-Bank Nürnberg ist bereits angreifbar. Denn Belehrungen sollen nach den gesetzlichen Vorschriften deutlich gestaltet sein. Die Darlehensnehmer sollen dadurch unmissverständlich auf die Widerrufsbelehrung hingewiesen werden, um sie nicht schlicht zu übersehen. Dadurch sollen sie die Chance bekommen, über den Vertragsschluss in Ruhe nachzudenken und seine Vor- und Nachteile sowie die des Widerrufs abzuwägen. Das Deutlichkeitsgebot kann beispielsweise gewahrt werden, indem eine veränderte Schriftart oder -größe, eine hervorgehobene Farbe, Fettdruck oder andere Hervorhebungen benutzt werden. Der Belehrungstext der Sparda-Bank Nürnberg jedoch ist ohne geänderte Schrift in den Vertragstext eingefügt. Er unterscheidet sich nicht vom übrigen Text. Der Abstand zum nächsten Absatz ist nicht größer als andere Abstände. Daher birgt die Belehrung die Gefahr, übersehen zu werden.

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PSD Bank Nürnberg eG

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