Kredit-Widerruf für viele Bankkunden wohl nur noch bis Mitte nächsten Jahres möglich

Kredit-Widerruf für viele Bankkunden wohl nur noch bis Mitte nächsten Jahres möglich
28.10.2015277 Mal gelesen
Ein Widerruf des Darlehensvertrages wird für viele Bankkunden wohl nur noch bis Mitte nächsten Jahres möglich sein.

Nachdem der Bundesgerichtshof  Bankkunden ein Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten zugestanden hatte, plant die Bundesregierung nun eine Gesetzesänderung. Nach Berichten des "Manager Magazins" sollen die Möglichkeiten eines Widerrufs für Verbraucher deutlich eingeschränkt werden.

Verbraucherschutzminister Heiko Maas dem Druck der Banken-Lobby jetzt nachgegeben. Der sogenannte Widerrufsjoker soll für Darlehensnehmer gekippt werden.  Am 21.März 2016 soll ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten. Danach sollen Darlehensnehmer Ihren Kredit nur noch drei Monate lang bis zum 21. Juni kündigen können. Dies soll auch für alte Verträge gelten, bei denen Bankkunden bisher ein Widerrufsrecht aufgrund falscher Widerrufsbelehrung hatten.

Verbraucherschützer raten deshalb im Hinblick auf die von der Bundesregierung vorgesehenen Frist bis Mitte kommenden Jahres rasch zu handeln. In der Regel benötigt ein Widerruf neben einem gewissen zeitlichen Aufwand auch juristische Unterstützung.

Falsche Widerrufsbelehrung und Möglichkeiten für Kreditnehmer

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass ein Darlehensvertrag noch nach mehreren Jahren rückgängig gemacht werden kann. Durch einen Widerruf Ihres Kreditvertrages können Darlehensnehmer mehreren Zehntausend Euro sparen, da die aktuellen Zinsen meist deutlich niedrigen als in den vergangenen Jahren liegen.

Ca. 80% aller Immobilienkredite sind fehlerhaft, da sie eine ungültige Widerrufsbelehrung aufweisen. Bankkunden können also in vielen Fällen aus bestehenden Verträgen aussteigen und einen neuen Immobilienkredit mit günstigeren Zinsen abschließen.

Haben Sie nach November 2002 ein Darlehen aufgenommen, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Widerruf erklären können. Da Ihr Recht zum Widerruf nicht verjährt, können Sie auch aus laufenden Verträgen aussteigen. Damit lässt sich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umgehen. Allerdings ist im Falle eines von der Bank angenommenen Widerrufs der volle Darlehensbetrag innerhalb von vier Wochen zu leisten.

Wie kann die Vorfälligkeitsentschädigung durch einen Widerruf vermieden werden?

Bei einer geplanten Umschuldung von Immobiliendarlehen steht meist eine Vorfälligkeitsentschädigung im Weg. Da aber eine hohe Prozentzahl von Kreditverträgen gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 BGB verstoßen, können Sie mit rechtsanwaltlicher Unterstützung rückabgewickelt werden.

In der Folge erhält die kreditgebende Bank den Kreditbetrag und eine Nutzungsentschädigung in Höhe der marktüblichen Zinsen zurück. Der Bankkunde bekommt eine Erstattung der geleisteten Zahlungen und eine Nutzungsentschädigung von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Durch die Rückabwicklung ergeben sich meist höhere Tilgungen und günstigere Zinsen können für das neue Darlehen genutzt werden. Damit können Sie als Bankkunde zweifach profitieren.

Warum gibt es so viele falsche Widerrufsbelehrungen?

Nachdem durch Gesetz das Widerrufsrecht für Verbraucher im Jahr 2002 eingeführt wurde, wurden den Banken Textbausteine in Kreditverträgen durch das Bundesjustizministerium vorgegeben. Durch die nicht transparente Gesetzeslage unterliefen den Banken und Sparkassen viele Fehler bei der Erstellung dieser Textpassagen.

Im Jahr 2010 wurde vom Bundesjustizministerium ein als fehlerfrei anerkanntes Muster für die Widerrufsbelehrung veröffentlicht. Durch die Entscheidung des BGH mit Aktenzeichen VIII ZR 378/11 wurde erklärt, dass auch ein fehlerhaftes Muster einer Widerrufsbelehrung als ordnungsgemäß anzusehen ist und den gesetzlichen Informationspflichten entspricht. Banken wären auf der sicheren Seite gewesen, wenn sie diese vorgegebenen Muster verwendet hätten. Durch die selbst erstellten Texte und Abweichungen sind diese nun fehlerhaft und die Kreditverträge können vom Verbraucher widerrufen werden.

Darlehens-Rückabwicklung durch Widerruf

Ein Darlehen kann bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung einfach widerrufen werden. Dazu reichen reine Formfehler des Textes aus. In vielen Fällen lässt sich mit den Kreditinstituten eine außergerichtliche Einigung, die für beide Seiten interessant ist, erreichen.

Welche Urteile gibt es?

Mittlerweile liegen zahlreiche Urteile zu falschen Widerrufsbelehrungen zugunsten von Verbrauchern vor. Verbraucher müssen ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Ist das nicht einwandfrei geschehen, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nicht begonnen wirksam zu werden.

In Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Landgerichts Stuttgart wurde erklärt, dass eine Abweichung vom vorgegebenen Muster zu einer Unwirksamkeit der Belehrung führt (Az. 12 O 547/13).

Hat Ihr Darlehensvertrag eine falsche Widerrufsbelehrung?

Um zu klären, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann meist nur durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen. Senden Sie Ihren Kreditvertrag und die Widerrufsbelehrung zur Prüfung an die Anwaltskanzlei Herfurtner.

Erstattung bei bereits geleisteter Vorfälligkeitsentschädigung

Verbraucher haben auch gute Chancen die Vorfälligkeitsentschädigung erstattet zu bekommen, selbst wenn diese bereits gezahlt wurde. Kreditnehmer haben das Recht bei einer unwirksamen Widerrufsbelehrung die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung inkl. Zinsen zurückzuverlangen. Hierzu liegen auch bereits Urteile vor, z.B. Landgericht Karlsruhe Az. 4 O 395/13.